Beim Ferienjob gesetzlich unfallversichert

Viele Schüler und Studenten nutzen die Ferien, um als Aushilfen in Betrieben ihre Finanzen aufzubessern. Beliebt sind zum Beispiel Jobs in Hotellerie und Gastronomie. Wie steht es mit dem Versicherungsschutz während des Ferienjobs? Hier gilt ganz klar: Wie alle anderen Beschäftigten des Betriebes stehen Ferienjobber unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Damit gelten für sie auch die selben Regeln:
Hat ein Ferienjobber bei der Arbeit oder auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeits- stätte einen Unfall, dann ist für ihn der sogenannte „Durchgangsarzt“ (D-Arzt) die erste Anlaufstelle. Bundesweit stellen rund 3.500 unfallmedizinisch eigens qualifizierte Chirurgen und Orthopäden in medizinisch-technisch besonders ausgestatteten Einrichtungen nach einem Unfall die bestmögliche medizinische Erstversorgung sicher und entscheiden über die weitere Behandlung.
Und auch bei Aushilfen muss der Unternehmer einen Arbeitsunfall nach spätestens drei Tagen der Berufsgenossenschaft melden. Denn hier laufen alle Informationen über den Stand des Heilungsprozesses und die eingeleiteten Maßnahmen ein. Die BG steuert das Heilverfahren und trägt alle finanziellen Lasten, die durch Heilbehandlung oder sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsunfall entstehen. Die Berufsgenossenschaft kümmert sich wenn notwendig auch um die Rehabilitation und Wiedereingliederung.

Zur D-Arzt-Suche: http://lviweb.dguv.de

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