98% der Gesundheitsversprechen auf Instagram stimmen nicht!

Foodwatch wirft Influencern und Behörden massive Verbrauchertäuschung bei der Online-Werbung für Nahrungsergänzungsmittel vor – und belegt das mit Zahlen und Beispielen.

Obst – besser als die Instagram Werbungen

98% der Gesundheitsversprechen auf Instagram stimmen nicht!

Kernaussagen der Foodwatch-Recherche

  • Foodwatch befragte 399 Lebensmittelüberwachungsämter in Deutschland, 309 antworteten.
  • Über 90 Prozent dieser Behörden kontrollieren Social-Media-Werbung nicht routinemäßig.
  • Parallel analysierte Foodwatch die Instagram-Accounts von 189 Fitness- und Gesundheits-Influencer über 23 Tage im Januar 2026.
  • 101 dieser Accounts warben 560 Mal für Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel mit konkreten Health Claims.
  • Ergebnis: In 550 von 560 Fällen waren die Gesundheitsversprechen nach Einschätzung von Foodwatch unzulässig – das sind 98,2 Prozent.

Offizielle Informationen und Hintergrundmaterial stellt Foodwatch online bereit:

Behördenversagen: Kaum Kontrollen, kaum Konsequenzen

Laut Foodwatch-Recherche ist die kommunale Lebensmittelüberwachung auf Instagram, TikTok & Co. praktisch abwesend.

  • 284 der 309 antwortenden Ämter gaben an, Social-Media-Werbung nicht regelmäßig zu überprüfen.
  • 80 Behörden prüften nur „anlassbezogen“, etwa nach Beschwerden.
  • Mehrere Ämter erklärten offen, ihnen fehlten Personal oder technischer Zugang zu Social Media.
  • Für 2025 meldeten alle Behörden zusammen nur 30 geprüfte Gesundheitswerbeaussagen in Social Media, 17 davon wurden als unzulässig eingestuft.

Eine positive Ausnahme:

  • Die Stadt Karlsruhe hat einen halben Stellenanteil für den Bereich Onlinehandel geschaffen und prüft nach eigenen Angaben diverse Online-Kanäle, darunter Instagram (TikTok „wenig“), meist im Zuge von Gewerbeanmeldungen – aber ohne vollständige, systematische Sichtung.

Foodwatch kritisiert: Die kommunal organisierte Überwachung sei personell überlastet und technisch oft abgehängt, während der Online-Markt für Nahrungsergänzungsmittel weiter wachse.

98 Prozent irreführende Health Claims auf Instagram

Rechtliche Grundlage für Gesundheitswerbung ist vor allem die europäische Health-Claims-Verordnung (HCVO, Verordnung (EG) Nr. 1924/2006), die nur zugelassene, wissenschaftlich bewertete Aussagen erlaubt. Foodwatch prüfte daher, ob die beobachteten Health Claims mit der HCVO und der Lebensmittelinformationsverordnung vereinbar sind.

  • Von 560 Instagram-Werbefällen mit Gesundheitsversprechen zu Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln waren nach Foodwatch-Einschätzung 550 unzulässig, nur 10 zulässig (Quote: 98,2 Prozent).
  • Foodwatch stuft das als systematisches Problem ein und spricht von einem „Wildwest“ der Gesundheitswerbung in sozialen Medien.
  • Die dokumentierten Verstöße wurden den zuständigen Behörden gemeldet, damit diese einschreiten können.

Das fügt sich nahtlos in frühere Foodwatch-Analysen: Schon der Report 2025 „Zu #gesund um wahr zu sein?“ fand, dass in sämtlichen untersuchten Fällen mit Health Claims mindestens eine Angabe unzulässig war.

Konkrete Beispiele irreführender Influencer-Werbung

Foodwatch nennt in der aktuellen Untersuchung mehrere Influencer:innen und Marken beim Namen und illustriert die Rechtsverstöße.

Einige zentrale Fälle:

  • Robin von Zweydorff (@robinvonzweydorff)
    • Produkt: „Flavoured Creatin“-Pulver der Marke GEN.
    • Versprechen u. a.: „gut für Kraft, für kognitive Fähigkeiten, gegen Krebs (…) gegen Depression“.
    • Problem: Solche Heilungsversprechen (Krebs, Depression) sind für Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich unzulässig und nicht von der HCVO gedeckt.
  • Debora Caroline Charlotte (@fitmitdebbs)
    • Produkt: „Ashwa+“-Kapseln (Ashwagandha) der Marke ESN.
    • Versprechen: „damit wir unser Stresslevel bisschen unten behalten.“
    • Problem: Für Ashwagandha gibt es bislang keine EFSA-bewerteten Health Claims; das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt vor Gesundheitsrisiken bis hin zu Leberschäden und sieht positive Wirkungen nicht belegt.
  • Mareike Schneider (@mareike_s)
    • Produkt: „Omega 3 Complete EPA + DHA Hochdosiert Vegan“ von Sunday Natural.
    • Empfehlung: auch für Schwangere – obwohl auf dem Produkt ausdrücklich steht, es sei nicht für Schwangere und Stillende geeignet.
    • Problem: Werbung läuft dem eigenen Produktwarnhinweis zuwider und kann gesundheitliche Risiken bergen.
  • Lisa Göbel (@lisag__official)
    • Produkte: Diverse Mittel von Herbal Talents.
    • Präsentation unter der Überschrift „Online Sprechstunde“, mit Versprechen zu Cholesterinsenkung, Entzündungshemmung und „Toxine binden“.
    • Problem: Medizinisch klingende Beratung mit unzulässigen Health Claims, die wissenschaftlich nicht gedeckt und rechtlich nicht zugelassen sind.
  • Fabian Kowallik (@exiled.medic.de)
    • Produkt: „Spikx Remove“-Kapseln von Nature Heart.
    • Versprechen: Die Kapseln könnten die Corona-Impfung „aus mir raus“ holen.
    • Problem: Das suggeriert Entfernung einer Impfung aus dem Körper – eine inhaltlich falsche, medizinisch absurde Behauptung ohne jede Grundlage, klar unzulässig.

Foodwatch stellt zu diesen und weiteren Fällen eine Fotostrecke mit Screenshots bereit:
https://www.foodwatch.org/fileadmin/-DE/Themen/Gesundheitsschwindel/2026_Fotos_Health_Claims_Influencerinnen.zip

Gesundheitsgefahren durch Nahrungsergänzungsmittel

Foodwatch warnt: Irreführende Werbung sei nicht nur teuer, sondern potenziell gesundheitsgefährdend.

  • Mehrfachüberdosierungen etwa von Vitaminen und Mineralstoffen können schädlich sein; gesetzliche Höchstmengen fehlen bislang teilweise.
  • Pflanzliche Extrakte wie Ashwagandha sind wissenschaftlich oft unzureichend untersucht, das BfR hat zu einzelnen Stoffen (z. B. Ashwagandha) bereits vor möglichen Leberschäden gewarnt.
  • Wechselwirkungen mit Medikamenten sind möglich; Verbraucher:innen können fälschlich wirksame Therapien vernachlässigen, wenn sie an angebliche „Wundermittel“ glauben.

Der Foodwatch-Report 2025 betont zudem: Nahrungsergänzungsmittel sind für gesunde Menschen mit ausgewogener Ernährung in der Regel überflüssig und werden trotzdem in Social Media als quasi notwendiger Bestandteil eines gesunden Lebensstils verkauft.

Rechtlicher Hintergrund: Health-Claims-Verordnung

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO, Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) regelt nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel in der EU.

Foodwatch argumentiert, dass ein Großteil der beobachteten Influencer-Werbung diese Vorgaben komplett ignoriert und so Verbraucher systematisch täuscht.

Foodwatch-Forderungen an Politik und Behörden

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse formuliert Foodwatch klare politische Forderungen:

  • Bündelung der Online-Kontrolle auf Bundesebene:
    Die kleinteilige, kommunal organisierte Lebensmittelüberwachung sei mit der Dynamik des Online-Marktes überfordert. Foodwatch fordert eine zentrale, bundesweit zuständige Stelle zur Überwachung von Online-Werbung für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel.
  • Bessere personelle und technische Ausstattung:
    Überwachungsbehörden benötigen spezialisierte Teams und Tools, um Social-Media-Inhalte systematisch zu monitoren – nicht nur anlassbezogen.
  • Konsequentes Vorgehen gegen Verstöße:
    Von Abmahnungen über Bußgelder bis hin zu Vertriebsverboten sollen Instrumente ausgeschöpft werden, wenn Unternehmen und Influencer:innen wiederholt gegen die HCVO verstoßen.
  • Stärkere Verbraucheraufklärung:
    Verbraucher:innen sollen besser informiert werden, dass Nahrungsergänzungsmittel meist nicht nötig und teilweise riskant sind, und wie die Health-Claims-Regeln funktionieren.

Weiterführende Links von Foodwatch:

98% der Gesundheitsversprechen auf Instagram stimmen nicht!

Zusammenfassung

Foodwatch wirft Influencern und Behörden massive Verbrauchertäuschung bei der Online-Werbung für Nahrungsergänzungsmittel vor – und belegt das mit Zahlen und Beispielen.

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