Foodwatch wirft Influencern und Behörden massive Verbrauchertäuschung bei der Online-Werbung für Nahrungsergänzungsmittel vor – und belegt das mit Zahlen und Beispielen.

98% der Gesundheitsversprechen auf Instagram stimmen nicht!
Kernaussagen der Foodwatch-Recherche
- Foodwatch befragte 399 Lebensmittelüberwachungsämter in Deutschland, 309 antworteten.
- Über 90 Prozent dieser Behörden kontrollieren Social-Media-Werbung nicht routinemäßig.
- Parallel analysierte Foodwatch die Instagram-Accounts von 189 Fitness- und Gesundheits-Influencer über 23 Tage im Januar 2026.
- 101 dieser Accounts warben 560 Mal für Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel mit konkreten Health Claims.
- Ergebnis: In 550 von 560 Fällen waren die Gesundheitsversprechen nach Einschätzung von Foodwatch unzulässig – das sind 98,2 Prozent.
Offizielle Informationen und Hintergrundmaterial stellt Foodwatch online bereit:
- Report 2025 „Zu #gesund um wahr zu sein?“ zu irreführender Werbung für Nahrungsergänzungsmittel:
https://www.foodwatch.org/de/mediathek/report-nahrungsergaenzungsmittel[foodwatch]
Behördenversagen: Kaum Kontrollen, kaum Konsequenzen
Laut Foodwatch-Recherche ist die kommunale Lebensmittelüberwachung auf Instagram, TikTok & Co. praktisch abwesend.
- 284 der 309 antwortenden Ämter gaben an, Social-Media-Werbung nicht regelmäßig zu überprüfen.
- 80 Behörden prüften nur „anlassbezogen“, etwa nach Beschwerden.
- Mehrere Ämter erklärten offen, ihnen fehlten Personal oder technischer Zugang zu Social Media.
- Für 2025 meldeten alle Behörden zusammen nur 30 geprüfte Gesundheitswerbeaussagen in Social Media, 17 davon wurden als unzulässig eingestuft.
Eine positive Ausnahme:
- Die Stadt Karlsruhe hat einen halben Stellenanteil für den Bereich Onlinehandel geschaffen und prüft nach eigenen Angaben diverse Online-Kanäle, darunter Instagram (TikTok „wenig“), meist im Zuge von Gewerbeanmeldungen – aber ohne vollständige, systematische Sichtung.
Foodwatch kritisiert: Die kommunal organisierte Überwachung sei personell überlastet und technisch oft abgehängt, während der Online-Markt für Nahrungsergänzungsmittel weiter wachse.
98 Prozent irreführende Health Claims auf Instagram
Rechtliche Grundlage für Gesundheitswerbung ist vor allem die europäische Health-Claims-Verordnung (HCVO, Verordnung (EG) Nr. 1924/2006), die nur zugelassene, wissenschaftlich bewertete Aussagen erlaubt. Foodwatch prüfte daher, ob die beobachteten Health Claims mit der HCVO und der Lebensmittelinformationsverordnung vereinbar sind.
- Von 560 Instagram-Werbefällen mit Gesundheitsversprechen zu Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln waren nach Foodwatch-Einschätzung 550 unzulässig, nur 10 zulässig (Quote: 98,2 Prozent).
- Foodwatch stuft das als systematisches Problem ein und spricht von einem „Wildwest“ der Gesundheitswerbung in sozialen Medien.
- Die dokumentierten Verstöße wurden den zuständigen Behörden gemeldet, damit diese einschreiten können.
Das fügt sich nahtlos in frühere Foodwatch-Analysen: Schon der Report 2025 „Zu #gesund um wahr zu sein?“ fand, dass in sämtlichen untersuchten Fällen mit Health Claims mindestens eine Angabe unzulässig war.
Konkrete Beispiele irreführender Influencer-Werbung
Foodwatch nennt in der aktuellen Untersuchung mehrere Influencer:innen und Marken beim Namen und illustriert die Rechtsverstöße.
Einige zentrale Fälle:
- Robin von Zweydorff (@robinvonzweydorff)
- Produkt: „Flavoured Creatin“-Pulver der Marke GEN.
- Versprechen u. a.: „gut für Kraft, für kognitive Fähigkeiten, gegen Krebs (…) gegen Depression“.
- Problem: Solche Heilungsversprechen (Krebs, Depression) sind für Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich unzulässig und nicht von der HCVO gedeckt.
- Debora Caroline Charlotte (@fitmitdebbs)
- Produkt: „Ashwa+“-Kapseln (Ashwagandha) der Marke ESN.
- Versprechen: „damit wir unser Stresslevel bisschen unten behalten.“
- Problem: Für Ashwagandha gibt es bislang keine EFSA-bewerteten Health Claims; das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt vor Gesundheitsrisiken bis hin zu Leberschäden und sieht positive Wirkungen nicht belegt.
- Mareike Schneider (@mareike_s)
- Produkt: „Omega 3 Complete EPA + DHA Hochdosiert Vegan“ von Sunday Natural.
- Empfehlung: auch für Schwangere – obwohl auf dem Produkt ausdrücklich steht, es sei nicht für Schwangere und Stillende geeignet.
- Problem: Werbung läuft dem eigenen Produktwarnhinweis zuwider und kann gesundheitliche Risiken bergen.
- Lisa Göbel (@lisag__official)
- Produkte: Diverse Mittel von Herbal Talents.
- Präsentation unter der Überschrift „Online Sprechstunde“, mit Versprechen zu Cholesterinsenkung, Entzündungshemmung und „Toxine binden“.
- Problem: Medizinisch klingende Beratung mit unzulässigen Health Claims, die wissenschaftlich nicht gedeckt und rechtlich nicht zugelassen sind.
- Fabian Kowallik (@exiled.medic.de)
- Produkt: „Spikx Remove“-Kapseln von Nature Heart.
- Versprechen: Die Kapseln könnten die Corona-Impfung „aus mir raus“ holen.
- Problem: Das suggeriert Entfernung einer Impfung aus dem Körper – eine inhaltlich falsche, medizinisch absurde Behauptung ohne jede Grundlage, klar unzulässig.
Foodwatch stellt zu diesen und weiteren Fällen eine Fotostrecke mit Screenshots bereit:
https://www.foodwatch.org/fileadmin/-DE/Themen/Gesundheitsschwindel/2026_Fotos_Health_Claims_Influencerinnen.zip
Gesundheitsgefahren durch Nahrungsergänzungsmittel
Foodwatch warnt: Irreführende Werbung sei nicht nur teuer, sondern potenziell gesundheitsgefährdend.
- Mehrfachüberdosierungen etwa von Vitaminen und Mineralstoffen können schädlich sein; gesetzliche Höchstmengen fehlen bislang teilweise.
- Pflanzliche Extrakte wie Ashwagandha sind wissenschaftlich oft unzureichend untersucht, das BfR hat zu einzelnen Stoffen (z. B. Ashwagandha) bereits vor möglichen Leberschäden gewarnt.
- Wechselwirkungen mit Medikamenten sind möglich; Verbraucher:innen können fälschlich wirksame Therapien vernachlässigen, wenn sie an angebliche „Wundermittel“ glauben.
Der Foodwatch-Report 2025 betont zudem: Nahrungsergänzungsmittel sind für gesunde Menschen mit ausgewogener Ernährung in der Regel überflüssig und werden trotzdem in Social Media als quasi notwendiger Bestandteil eines gesunden Lebensstils verkauft.
Rechtlicher Hintergrund: Health-Claims-Verordnung
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO, Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) regelt nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel in der EU.
- Erlaubt sind nur gesundheitsbezogene Angaben, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) positiv bewertet und von der EU-Kommission zugelassen wurden.
- Zulässige Claims sind im EU-Register of Health Claims abrufbar:
https://food.ec.europa.eu/food-safety/labelling-and-nutrition/nutrition-and-health-claims/eu-register-health-claims_en[food.ec.europa] - Medizinische Heilungsversprechen (z. B. „heilt Krebs“, „wirkt gegen Depressionen“) sind für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich verboten und dem Arzneimittelrecht vorbehalten.suedtirolnews+1
Foodwatch argumentiert, dass ein Großteil der beobachteten Influencer-Werbung diese Vorgaben komplett ignoriert und so Verbraucher systematisch täuscht.
Foodwatch-Forderungen an Politik und Behörden
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse formuliert Foodwatch klare politische Forderungen:
- Bündelung der Online-Kontrolle auf Bundesebene:
Die kleinteilige, kommunal organisierte Lebensmittelüberwachung sei mit der Dynamik des Online-Marktes überfordert. Foodwatch fordert eine zentrale, bundesweit zuständige Stelle zur Überwachung von Online-Werbung für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel. - Bessere personelle und technische Ausstattung:
Überwachungsbehörden benötigen spezialisierte Teams und Tools, um Social-Media-Inhalte systematisch zu monitoren – nicht nur anlassbezogen. - Konsequentes Vorgehen gegen Verstöße:
Von Abmahnungen über Bußgelder bis hin zu Vertriebsverboten sollen Instrumente ausgeschöpft werden, wenn Unternehmen und Influencer:innen wiederholt gegen die HCVO verstoßen. - Stärkere Verbraucheraufklärung:
Verbraucher:innen sollen besser informiert werden, dass Nahrungsergänzungsmittel meist nicht nötig und teilweise riskant sind, und wie die Health-Claims-Regeln funktionieren.
Weiterführende Links von Foodwatch:
- Fotostrecke mit Beispielen der irreführenden Influencer-Werbung (ZIP):
https://www.foodwatch.org/fileadmin/-DE/Themen/Gesundheitsschwindel/2026_Fotos_Health_Claims_Influencerinnen.zip[foodwatch] - Hintergrundpapier zu Behördenabfrage und Influencer-Beobachtung (PDF):
https://www.foodwatch.org/fileadmin/-DE/Themen/Gesundheitsschwindel/2026-03-Behoerdenabfrage_Health_Claims.pdf[foodwatch]
- Behörden-Check Instagram-Werbung: https://www.foodwatch.org/de/check-behoerden-kontrollieren-instagram-werbung-fuer-nahrungsergaenzungsmittel-kaum
- Foodwatch-Report 2025: „Zu #gesund um wahr zu sein?“: https://www.foodwatch.org/de/mediathek/report-nahrungsergaenzungsmittel
- Allgemeine Infos & Kontakt: https://www.foodwatch.org
98% der Gesundheitsversprechen auf Instagram stimmen nicht!
Zusammenfassung
Foodwatch wirft Influencern und Behörden massive Verbrauchertäuschung bei der Online-Werbung für Nahrungsergänzungsmittel vor – und belegt das mit Zahlen und Beispielen.

