Hygieneplakette taucht in Gaststätten kaum auf

NRW-SMILEY DROHT ZUM PHANTOM ZU WERDEN
HYGIENEPLAKETTE TAUCHT IN GASTSTÄTTEN KAUM AUF

Das Smiley-Gütesiegel, das mit lächelnder Miene auf einwandfreie Hygiene in nordrhein-westfälischen Gaststätten, Kneipen und Kantinen hinweisen soll, hat in der Praxis noch nicht die erhoffte Bedeutung. Zwei Jahre nach seiner Einführung in 13 Pilotkommunen taucht das lächelnde Logo lediglich in
300 Betrieben auf – laut Verbraucherzentrale NRW sind dies im Schnitt weniger als zwei Prozent. Die Initiative des nordrhein-westfälischen Verbraucherschutz­ministeriums, mit Hilfe eines einfachen Symbols die Transparenz bei Restaura­tions- und Lebensmittelbetrieben zu erhöhen, darf jedoch nicht ins Leere laufen. „Das Hygienezeichen, das für Verbraucher ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Wahl einer Lokalität sein soll, droht zum Phantom zu werden, wenn seine Durchsetzung nicht stärker angekurbelt wird. Bislang erkennen die Betreiber den Wettbewerbsvorteil des Zeichens leider nicht”, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW. Statt der freiwilligen Kennzeichnung, die bisher ignoriert wird, fordern die Verbraucherschützer die Einführung einer verbindlichen, abgestuften Markierung (gute bis schlechte Hygiene). Darüber hinaus sollen Betriebe verpflichtet werden, die Ergebnisse der amtlichen Hygieneüberprüfung öffentlich zugänglich zu machen.

Anfang Juni 2007 hatte das NRW-Verbraucherschutzministerium den Smiley als Test in 13 Kreisen und Kommunen – unter anderem in Duisburg, Düsseldorf, dem Märkischen Kreis und dem Rhein-Erft-Kreis – eingeführt. Mit Aussicht, die Pla­kette bei vorbildlichem Sauberkeitsnachweis an der Tür und auf der Speisekarte platzieren zu dürfen, sollten Gastronomiebetriebe motiviert werden, die geltenden Vorschriften freiwillig einzuhalten und somit den Hygienestatus in ihrem Unter­nehmen zu verbessern. Um der Aktion zum Erfolg zu verhelfen, setzte das Minis­terium nur auf eine Seite der Medaille – und zwar auf auf die lächelnde: Die andere Variante, neben Gastronomiebetrieben mit positiver Kennzeichnung auch Schmuddelecken und Sauberkeitsmängel durch ein griesgrämig dreinblickendes Smiley-Symbol zu geißeln, wie dies in Dänemark bereits üblich ist, wurde ver­worfen.

Leider geht das „gut gemeinte” Konzept in der Praxis bisher nicht auf: In Düssel­dorf beteiligen sich gerade mal 18 von 3299 Betrieben (0, 5 Prozent) an der Kampagne. Im Ennepe-Ruhr-Kreis sind es acht (0,7 Prozent) von 1196 Gast­stätten, die sich mit einem Smiley schmücken. Spitzenreiter der Bilanz ist der Rheinisch-Bergische-Kreis: Dort prangt das Hygienezeichen bei insgesamt
830 Restaurants und Kantinen 46-mal (5,5 Prozent) an der Tür. „Die Aktion für saubere Gaststätten in Nordrhein-Westfalen kann bis jetzt lediglich ihren guten Willen demonstrieren”, kommentiert die Verbraucherzentrale NRW das Ergebnis: „Nur ein Smiley, der unterschiedliche Bewertungen ermöglicht, ist ein guter Smi­ley, da er Vorzeigerestaurants von Schmuddellokalen optisch eindeutig vonein­ander unterscheidet.”

Abhilfe tut not: Weiterhin werden in jedem sechsten Betrieb in Nordrhein-West­falen Hygienemängel festgestellt. Kunden und Gäste haben nach wie vor kaum Möglichkeiten, sich über die hygienischen Zustände bei Lebensmittelanbietern zu informieren. Andere Beispiele wie das des Bezirksamtes Berlin-Pankow, das Informationen über unsaubere Lokale im Internet veröffentlicht, sorgen zwar für mehr Transparenz, sind aber nur bedingt praxistauglich: „Wer spontan bei einem Gastwirt vor der Tür steht, hat das Nachsehen. Das gilt auch für behördliche Auskünfte”, erklärt die Verbraucherzentrale NRW: „An Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung für bestimmte Lokale zu kommen, dauert lange und ist umständlich.”

Die Verbraucherzentrale NRW fordert deshalb die verbindliche, flächendeckende Einführung eines abgestuften, leicht verständlichen Zeichens nach dänischem Modell, das Transparenz durch eine „gute” bis „schlechte” Markierung gewähr­leistet, damit Gäste saubere Betriebe von mangelhaften unterscheiden können. Ergänzend hierzu sollen die zugrunde liegenden Daten der amtlichen Lebens­mittelüberwachung im Internet sowie an den Eingangstüren aller Lebensmittel­betriebe von der Gastronomie bis hin zum Handel veröffentlicht werden. Darüber hinaus ist sinnvoll, den Sinn und Nutzen der optischen Kennzeichnung durch eine langfristige Aufklärungskampagne zu begleiten.

Eine Liste der Betriebe, die in Nordrhein-Westfalen mit einem Smiley ausge­zeichnet sind, gibt’s unter www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/pdf/smiley/betriebe_ausgezeichnet.pdf.

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