Nahrungsergänzungsmittel im Fokus

Die Werbung suggeriert uns oft eine schöne, neue Welt, in der mit Tabletten, Kapseln oder Pulver so mancher Stress verschwinden soll und so manches Wehwehchen erst gar nicht kommt. Die Rede ist von Nahrungergänzungsmitteln, die zum Beispiel mit Vitaminen, Mineral- und Ballaststoffen einem “Nährstoffmangel” vorbeugen sollen.
Was verbirgt sich eigentlich hinter den so genannten Nahrungsergänzungsmitteln? Der Definition nach ist ein Nahrungsergänzungsmittel dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Es ist ein Lebensmittel, das ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt. Es kommt in dosierter Form, in abgemessenen kleinen Mengen, in den Verkehr. Insbesondere treten die Nahrungsergänzungsmittel als Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Pulverbeutel, Flüssigampullen und ähnlichen Darreichungsformen in Erscheinung. Auf dem internationalen Markt werden sie in sehr unterschiedlicher Zusammensetzung angeboten und enthalten sehr verschiedene Mengen an Inhaltsstoffen. Optisch sind sie den Arzneimitteln sehr ähnlich. Tatsächlich enthalten sie teilweise auch identische Inhaltsstoffe, was die Abgrenzung sehr schwierig macht. Auf keinen Fall sollten daher mehrere Präparate, ohne eine Fachberatung zu konsultieren, kombiniert eingenommen werden. Rechtlich zählen die Nahrungsergänzungsmittel zu den Lebensmitteln und fallen damit unter das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Außerdem gibt es seit 2004 eine Verordnung, die eine verbindliche und europaweit gültige Definition für Nahrungsergänzungsmittel enthält, sowie Kennzeichnung und Anzeigepflicht regelt. Strittig ist immer noch, welche genauen Dosierungen an Nährstoffen maximal enthalten sein dürfen, um einer Überdosierung vorzubeugen. Besonders schwierig ist dies, da einzelne Nährstoffe aus verschiedenen Quellen – zum Beispiel aus angereicherten Lebensmitteln, natürlichen Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln – zugeführt werden. Eine Festlegung der Maximalwerte muss nach der derzeitigen Rechtslage im Einzelfall entschieden werden – unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Eine EU-Regelung soll künftig Höchst- und gegebenenfalls Mindestmengen für bestimmte Stoffe festlegen. Diese Regelung wird derzeit vorbereitet. aid, Ira Schneider

Weitere Informationen unter www.waswiressen.de/gesund/nahrungsergaenzungsmittel_recht.cfm

oder im

aid-Heft “Nahrungsergänzungsmittel – Nutzen oder Risiko”
68 Seiten, Bestell-Nr. 61-1480, ISBN 3-8308-0478-4, Preis: 3,00 EUR (Rabatte ab 10 Heften), zzgl. einer Versandkostenpauschale von 3,00 EUR gegen Rechnung

www.aid-medienshop.de

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