Parmesan-Klage abgewiesen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat soeben die Klage der EG-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland betreffend Parmesan abgewiesen, da das deutsche Recht geeignete Mittel bereithält, gegen eine angebliche Verletzung einer Ursprungs-bezeichnung vorzugehen.

Da Deutschland aber nicht den Beweis erbracht hat, dass die Bezeichnung Parmesan zu einer Gattungsbezeichnung geworden ist, ist die Verwendung der Bezeichnung Parmesan für die Luxem-burger Richter eine unzulässige Anspielung an die geschützte Ursprungs-bezeichnung Parmigiano Reggiano.

Der MIV bedauert erneut, dass sich der Gerichtshof nicht mit den eindeutigen, von Deutschland vorgelegten Beweisen auseinander-gesetzt hat, die belegen, dass Parmesan eine Gattungsbezeich-nung ist. So ist es für ihn offensichtlich nicht von Bedeutung, dass italienische Hersteller jahrzehntelang geriebenen Käse unter-schiedlicher Herkunft, der keinen Parmigiano Reggiano enthielt, unter der Bezeichnung Parmesan nach Deutschland und in andere Mitgliedstaaten geliefert haben.

Wenn tatsächlich die Verwendung der Bezeichnung Parmesan eine Anspielung an die geschützte Ursprungsbezeichnung Parmigiano Reggiano sein sollte, stellt sich die Frage, warum dann italienische Hersteller Bezeichnungen wie Parmisea etc. für Käse verwenden dürfen, die keinen Parmigiano Reggiano enthalten.

Wichtig ist, dass der Gerichtshof lediglich feststellt, dass im vor-liegenden Verfahren nicht bewiesen werden konnte, dass Parmesan eine Gattungsbezeichnung ist. Das bedeutet, dass von deutschen Herstellern in einem nationalen Gerichtsverfahren weitere Tatsachen vorgetragen werden könnten, die belegen, dass Parmesan eine Gattungsbezeichnung ist. Dann würde der Streit über die Gattungsbezeichnung Parmesan in eine weitere Runde gehen.

Quelle: Milchindustrie

Gourmet Report meint:
Wir finden es gut, wenn Parmesan nur noch Käse aus Parmigiano Reggiano wäre, dann is es für alle klar. Natürlich sollte diese Regel auch für Italiener gelten!

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