US-Zoll konfisziert Notebooks?

ACTE Global, ein Verband, der die Interessen von Berufsreisenden vertritt,
warnt vor der Mitnahme von tragbaren Computern beim Passieren der US-Grenze
bei der Ein- und Ausreise. In einer eigenen Studie hat der Verband zwar nur
von 1% der befragten Firmenverantwortlichen konkrete Informationen erhalten,
wonach ein Laptop vom US-Zoll konfisziert wurde.
Doch 94% der Befragten war es erst gar nicht bewusst, dass der Zoll die
rechtlichen Möglichkeiten zu einer Untersuchung sowie zur unbefristeten
Beschlagnahmung eines Rechners hat. Wie die New York Times es ausdrückt,
sind solche Vorfälle bisher fast nur anekdotisch bekannt, genaue Zahlen gibt
es nicht.
Doch es scheint demnach mindestens einen Fall gegeben zu haben, bei denen
ein Rechner “zufällig herausgegriffen”, beschlagnahmt und erst nach einem
Jahr zurückgegeben wurde. Für die Untersuchung der Notebook-Inhalte wird
weder ein konkreter Tatverdacht, noch eine richterliche Verfügung benötigt.
Die Zöllner müssen ihre Maßnahmen weder rechtlich noch inhaltlich begründen.
Und in mindestens einem Fall, bei dem die Zöllner auf der Festplatte eines
Reisenden Kinderpornos gefunden haben, wurde die “forensische Analyse” des
Geräts inzwischen auch gerichtlich für rechtmäßig erklärt.
Nun will der Verband zwar nicht mit solchen Straftaten in Verbindung
gebracht werden und auch nicht die Täter schützen. Doch man verlangt von den
US-Behörden endlich eine Klärung, welchen Schutz geschäftliche, rechtliche
und private Informationen genießen, wenn sie auf Notebooks gespeichert
werden. Denn bisher scheint der Zoll bei der Kontrolle der Geräte praktisch
uneingeschränkt agieren zu können.
Quelle: www.intern.de

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