PETA erstattet bundesweit 50 Strafanzeigen gegen Stopfleber Gourmets

Verstößt Stopfleber gegen Fleischhygieneverordnung?

Die internationale Tierrechtsorganisation PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) hat bundesweit Strafanzeige gegen knapp 50 Inhaber und Küchenchefs von Gourmetrestaurants erstattet, die auf der Speisekarte Foie gras (Stopfleber) anbieten.

Die Beschuldigten, darunter u. a. auch Michael Käfer, Harald Wohlfahrt, Vincent le Moissonnier, Alexander Pope, Hans Sobotka, Christian Lohse, Armin Karrer und Peter Müller verstoßen nach Auffassung der Tierrechtsorganisation gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz (vormals u. a.: Fleischhygienegesetz) sowie gegen die Fleischhygiene-Verordnung.
„Bei Stopfleber handelt es sich um das kranke Organ eines gezielt krank gemachten Tieres, dabei ist der Verkauf von Fleisch kranker Tiere laut Gesetz verboten“, so Dr. Tanja Breining von PETA.

Medizinisch gesehen ist eine verfettete Leber (Steatosis hepatis) ein krankhaft verändertes Organ. Die Vögel werden geschlachtet, bevor sie an den irreversiblen Folgen des Stopfens sterben. Zu den Nebenwirkungen zählen u. a. Perforationen im Rachenbereich, Atemnot mit Hecheln, Halszerrungen und Prellungen, multiple Knochenbrüche, Entzündung des Dünndarms, Durchfall, Leberzirrhose, Herzversagen, Nierenversagen und Leberblutungen. Die Gänsestopfleber ist folglich ein extrem geschädigtes Organ und wird als Lebensmittel angeboten.

Gemäß Punkt 2.2 der Anlage 1 der Fleischhygiene-Verordnung hat ein Tier, dessen Produkte für den deutschen Markt verwendet werden sollen, auf „eine Störung des Allgemeinbefindens oder Erscheinungen einer Krankheit“ hin untersucht zu werden. Dieser Grundsatz gilt auch für Fleischprodukte an sich, nicht nur für ein „ganzes“ Tier. „Die Stopfleber ist ein krankes „Stück Fleisch“, welches nach den Hygienevorschriften nicht zum menschlichen Verzehr angeboten werden dürfte. Die Lebensmitteluntersuchung sowie die Fleischhygiene sind in Deutschland darauf ausgerichtet, keinesfalls kranke Tiere oder kranke Tierteile in den Lebensmittelkreislauf gelangen zu lassen“, so Dr. Haferbeck, Rechtsexperte bei PETA.
Die Beschuldigten bieten ihren Gästen folglich ein krankes Organ in ihrem gastronomischen Betrieb an.

In Chicago besteht bereits ein Verkaufsverbot von Stopfleber, Philadelphia, Illinois Massachusetts und New York planen ein solches und ab 2012 gilt das Verbot in Kalifornien.
PETA drängt auf ein baldiges Importverbot von Stopfleber nach Deutschland bzw. auf ein europaweites Produktionsverbot, wie es in Deutschland, Österreich und anderen europäischen Ländern bereits seit vielen Jahren existiert.

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4 Antworten auf „PETA erstattet bundesweit 50 Strafanzeigen gegen Stopfleber Gourmets“

  1. Zitat aus der Antwort von Familie Ritzinger am 20.12.2008,
    der Betreiber des Restaurants Kitzebichl in Bolsterlang, auf meine Bitte, Stopflebergerichte wieder von der Speisekarte zu nehmen:

    Servus Frau Stark
    Vielleicht verzichten Sie auch mal auf ein Medikament für das Tiere ihr Leben lassen, aber uns Menschen das Leben erträglich machen könnte. Wissen Sie Frau Stark – uns Köchen die nur um das Wohl unserer Gäste und Mitarbeiter besorgt sind, mit solchen E-Mails das Leben schwer zu machen – gelingt nicht. Ich stehe dazu. Solange Gänsestopfleber nicht vom Markt genommen oder verboten wird, wird dies ein Bestandteil unserer Gourmetküche bleiben, da ich auf diesen Gästekreis der diese Leber mit Genuß verspeist, auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht verzichten kann.
    Und nun würde ich Sie bitten uns oder andere Kollegen mit Ihrer Hetzkampagne zufrieden zu lassen. Wir tun nichts verbotenes.
    Herzlichst
    Fam. Ritzinger

  2. Zitat aus der Antwort von Familie Ritzinger am 20.12.2008,
    der Betreiber des Restaurants Kitzebichl in Bolsterlang, auf meine Bitte, Stopflebergerichte wieder von der Speisekarte zu nehmen:

    Servus Frau Stark
    Vielleicht verzichten Sie auch mal auf ein Medikament für das Tiere ihr Leben lassen, aber uns Menschen das Leben erträglich machen könnte. Wissen Sie Frau Stark – uns Köchen die nur um das Wohl unserer Gäste und Mitarbeiter besorgt sind, mit solchen E-Mails das Leben schwer zu machen – gelingt nicht. Ich stehe dazu. Solange Gänsestopfleber nicht vom Markt genommen oder verboten wird, wird dies ein Bestandteil unserer Gourmetküche bleiben, da ich auf diesen Gästekreis der diese Leber mit Genuß verspeist, auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht verzichten kann.
    Und nun würde ich Sie bitten uns oder andere Kollegen mit Ihrer Hetzkampagne zufrieden zu lassen. Wir tun nichts verbotenes.
    Herzlichst
    Fam. Ritzinger

  3. Wenn ich an daran denke, wie Stopfleber hergestellt wird, kann ich dieses “Gericht” nicht als Gourmetgericht einordnen.
    Denn “Gourmet” steht für Klasse, Kochkunst, Spezialität. Stopfleber hingegen ist der Überrest eines zu Tode gequälten Vogels.
    Ein Appetitzügler.
    Ich finde die Strafanzeigen sehr gerechtfertigt und hoffe, dass sie abutieren werden.

    MFG
    HH

  4. Wenn ich an daran denke, wie Stopfleber hergestellt wird, kann ich dieses “Gericht” nicht als Gourmetgericht einordnen.
    Denn “Gourmet” steht für Klasse, Kochkunst, Spezialität. Stopfleber hingegen ist der Überrest eines zu Tode gequälten Vogels.
    Ein Appetitzügler.
    Ich finde die Strafanzeigen sehr gerechtfertigt und hoffe, dass sie abutieren werden.

    MFG
    HH

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