Das Etikett als Visitenkarte

So manches Lebensmitteletikett erscheint kompliziert: Dort stehen markige Werbeslogans neben Nährwertangaben und einer für viele Verbraucher schwer verständlichen Zutatenliste. In der Europäischen Union können allein mehr als 300 verschiedene Zusatzstoffe ihren Weg in die Liste der Zutaten und damit aufs Etikett finden. Zwar bezeichnet der Klassenname ihre Funktion wie Ge­schmacksverstärker oder Emulgator, ansonsten aber verstecken sie sich hinter einer E-Nummer oder ihrer chemischen Bezeichnung. Doch was auf den ersten Blick verwirrend aussieht, unterliegt einfachen Grundregeln: Verbindliche Kennzeichnungsvorschriften sorgen dafür, dass jedes Etikett die Funktion einer Visitenkarte übernimmt und alle wichtigen Informationen über Zutaten, Qualitätsmerkmale und Eigenschaften des Produktes liefert. Zu den sechs vorgeschriebenen Grundangaben für fertig verpackte Lebensmittel zählen daher die Verkehrsbezeichnung, das Verzeichnis der Zutaten in absteigender Reihenfolge, das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, die Füllmenge, Name und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers und die so genannte Losnummer. In der neu gestalteten Rubrik “Kennzeichnung” auf www.aid.de erfahren Sie mehr über die Grundelemente der Kennzeichnung und die Vorschriften für besondere Lebensmittelgruppen. Außerdem können Sie sich über die Kennzeichnungsanforderungen für funktionelle Lebensmittel, Novel Foods und bestrahlte Produkte informieren. aid, Andrea Fenner
Mehr Informationen: www.aid.de

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