„Gammelfleisch“: Zahl der Kontrollen gesenkt statt erhöht

Jede vierte Fleischprobe im Handel ist zu bemängeln, belegen Tests der Arbeiterkammer (AK) schon seit Jahren. Die jetzt festgestellten 600 Kilogramm „Gammelfleisch“ sind nur ein weiterer Aspekt des Grundproblems:
Um die Qualität der Lebensmittel ist es generell schlecht bestellt, wie Qualitätskontrollen der AK Konsumentenschützer regelmäßig belegen.

„Das seit heute geltende Lebensmittelgesetz reicht nicht aus, um die Interessen und die Gesundheit der Konsumenten wirksam zu schützen“, kritisiert Harald Glatz, AK Konsumentenschützer. Statt mehr Kontrollen gibt es weniger: Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen lässt nur noch zwischen 37.000 und 38.000 Proben ziehen, das sind um fünf Prozent weniger als im Jahr 2000. Und das, obwohl die Zahl der Produkte und der Händler ständig steigt. Die Arbeiterkammer fordert endlich Verbesserungen der Lebensmittelkontrolle und wirksame Strafen für Lebensmittelsünder.

Regelmäßig verweisen die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) auf Probleme mit der Qualität von Frischfleisch und fordern Verbesserungen. „Schon vor Inkrafttreten des neuen Lebensmittelgesetzes haben wir gewarnt, dass die Qualität sinken wird, wenn die Behörden weniger kontrollieren. Nun haben wir den traurigen Beweis“, sagt Harald Glatz, AK Konsumentenschützer. „Die Kontrolldichte muss wieder erhöht werden.“

Weitere notwendige Maßnahmen:

Verbesserung des Vollzuges: wirksamere Strafen
Bei lebensmittelrechtlichen Verstößen sollen endlich wirksame Strafen verhängt werden. Verwaltungsstrafen (etwa bei Falschkennzeichnung) oder Gerichtsstrafen (zum Beispiel bei verdorbenen oder nachgemachten Lebensmitteln) sind zu niedrig, daher ist die Wirkung begrenzt. Im Durchschnitt lagen Geldstrafen häufig bei unter 100 Euro. Der mögliche Verwaltungsstrafrahmen sollte von den Strafbehörden künftig deutlicher genutzt werden, sodass Unternehmen auch tatsächlich Konsequenzen aus Beanstandungen ziehen.
Die AK fordert daher die Einführung einer Mindeststrafhöhe, und darüber hinaus sollte sich die Strafhöhe auch am Unternehmensumsatz sowie an den aus den Verstößen lukrierten finanziellen Vorteilen des Unternehmens orientieren.

Unternehmer müssen für Verstöße gerade stehen
Die Verantwortlichkeit muss die Unternehmer bzw. Unternehmensleitung selbst treffen. Dabei muss klargestellt werden, dass nicht – wie es derzeit üblich ist – die Filialleiter, die keine „wirklichen“ Entscheidungsbefugnisse haben, für die Versäumnisse der Unternehmen verantwortlich gemacht werden. Trifft das Unternehmen als solches die Haftung, so könnten gleichartige Verstöße, die in verschiedenen Filialbetrieben stattfinden, als Tatwiederholung betrachtet werden und damit zu höheren und wirksameren Strafen führen.

Nachkontrollen auf Kosten des Unternehmens
Nach Beanstandungen sollen Nachkontrollen über einen bestimmten Zeitraum auf Kosten des Unternehmens durchgeführt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Betriebe tatsächlich entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung treffen und nachweisen.

Konsumenten besser informieren
Sind bei den Kontrollen die Ergebnisse schlecht, so müssen das betroffene Unternehmen, der Hersteller und das beanstandete Produkt öffentlich genannt werden. Konsumenten haben ein Recht darauf zu erfahren, wer wiederholt gegen das Lebensmittelgesetz verstößt.

Auskunftspflicht einführen
Unternehmen sollten nicht nur gegenüber der Aufsichtsbehörde auskunftspflichtig sein, sondern auch gegenüber Verbrauchern. Derzeit haben Verbraucher kein Recht auf Auskunft, sondern sind von der Auskunftsfreudigkeit der Unternehmer abhängig, wenn sie zusätzliche Informationen über ein Produkt einholen wollen, zum Beispiel Herkunft und Produktionsbedingungen.

Eine aktuelle Zusammenstellung der AK Fleischqualitäts-Tests der vergangenen zehn Jahre ist im Internet zu finden unter http://wien.arbeiterkammer.at/

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