Unseriöser Sportartikelhändler

Wieder saftige Strafe für Hervis wegen irreführender Werbung!
Zu 25.000 Euro verurteilt – AK fordert: Durch unlautere Werbung erzielten Gewinne sollen abgeschöpft werden

Hervis muss 25.000 Euro Strafe wegen irreführender Werbung zahlen. Die AK hat im März zwei Unterlassungsexekutionen eingebracht, weil Hervis bei einem Umbauabverkauf in einer Wiener Filiale mit „Auf alles bis zu minus 50 Prozent“ warb, was nicht so war. „Die gesetzlichen Regeln wie Unterlassungsanspruch und Exekution sind unzulänglich, um Firmen von unfairen Methoden abzuhalten“, kritisiert AK Expertin Ulrike Ginner. Das zeige sich an Hervis, trotz mehrmaliger Sanktionen lasse die Firma nicht davon ab, mit irreführender Werbung, Konsumenten ins Geschäft zu locken. Daher fordert die AK: Abschöpfung der durch unlautere Werbung erzielten Gewinne.

Heuer musste die AK nach einer Konsumentenbeschwerde erneut gegen den Sporthändler Hervis aktiv werden. Die AK brachte im Frühjahr zwei Strafanträge ein, weil eine Filiale in Wien von Hervis nicht alle Artikel verbilligt hatte, obwohl damit geworben wurde. Das Exekutionsgericht verhängte jetzt 10.000 und 15.000 Euro Strafe. Hervis argumentierte, dass „bis zu minus 50 Prozent“ auch null Prozent heißen kann. Das Exekutionsgericht dazu: Bei einem Preisnachlass von null Prozent könne nicht mehr von einer Preisreduktion gesprochen werden.

Die AK hat bereits Anfang 2003 eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen Hervis eingebracht. Das Unternehmen warb mit Rabatten wie „Alle Winterartikel zum halben Preis“, die dann aber nur auf eine beschränkte Auswahl gewährt wurden, etwa auf Auslaufmodelle. Darauf wurde jedoch in der Werbung nicht hingewiesen. Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im August 2003 der AK Recht gab und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung bestätigte, verpflichtete sich Hervis im November 2003 derartige irreführende Rabattaktionen zu unterlassen.

„Auch Anfang 2005 wurde erneut mit dieser Methode geworben“, sagt Ginner, „damals wurden ebenfalls nicht alle Winterartikel verbilligt verkauft.“ Die AK hat daraufhin eine Unterlassungsexekution eingebracht. Gegen Hervis wurde eine Beugestrafe von 7.000 Euro verhängt.

Eine gute Nachricht für Konsumenten: Bei der jetzigen Sommerschlussaktion kennzeichnet Hervis die Produkte, die verbilligt sind. „Das ist ein Erfolg unserer Maßnahmen“, sagt Ginner.

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