Mundwasser auf dem Prüfstand

Mundwasser auf dem Prüfstand – LAVES empfiehlt umsichtigen Gebrauch

Gepflegte Zähne bleiben gesund. Doch Mundwässer können Wirkstoffe enthalten, die bei falschem Gebrauch die Gesundheit beeinträchtigen. Im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) wurden daher von 2006 bis 2008 Untersuchungen an 36 Mundspülungen und 26 Mundwasserkonzentraten vorgenommen. Testpunkte: Der Gehalt an Fluorid und der Alkoholgehalt.

Fluoridverbindungen dienen der Kariesprophylaxe. Wird jedoch in der Zeit der Zahnentwicklung zu viel Fluroid aufgenommen, kann dies zu Zahnschmelzflecken in den bleibenden Zähnen führen. Bei einer zu hohen Aufnahme über Jahre hinweg kann es zu einer unerwünschten Einlagerung von Fluorid in die Knochen kommen. Hierbei ist zu bedenken, dass Fluorid nicht nur im Mundwasser enthalten sein kann, sondern auch in Zahnpasta oder Trinkwasser. 24 Proben von Mundspülungen und 12 Proben von Mundwasserkonzentraten (Pflegemittel, die vor Gebrauch mit Wasser verdünnt werden) wurden auf Fluorid untersucht. Das erfreuliche Ergebnis: Die Gehalte in den fluoridhaltigen Produkten lagen stets unter der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmenge von 0,15 Prozent. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt jedoch eine noch strengere Fassung des Maximalgehaltes an Fluorid. Auch diese angeratene Höchstkonzentration von 0,05 Prozent wurde lediglich bei zwei Proben geringfügig überschritten.

Doch was für erwachsene Verbraucher tauglich ist, muss für Kinder noch lange nicht geeignet sein. Laut BfR sollten Kinder unter sechs Jahren gar keine fluoridhaltigen Mundspülungen verwenden. Für Kinder ab sechs Jahren sollte die Konzentration an Fluorid wesentlich geringer sein, etwa bei 0,02 Prozent liegen. Zudem sollten Kinder fluoridhaltige Spülungen höchstens zweimal täglich anwenden. Im LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände wurden zwei speziell für Kinder ausgelobte Mundwässer untersucht. Die Fluoridgehalte entsprachen mit 0,018 und 0,025 Prozent der Empfehlung für diese Zielgruppe.

Erst recht ungeeignet für Kinder sind Mundspüllösungen, die Alkohol (Ethanol) enthalten. Für den Höchstgehalt von Ethanol existiert zudem keine rechtliche Regelung. Im LAVES-Institut wurde bei 29 Mundspülungen sowie 25 Mundwasserkonzentraten der Ethanolgehalt bestimmt. Beruhigend: Bei keinem der speziell für Kinder gedachten Erzeugnisse wurde Alkohol nachgewiesen.

Bei 15 Mundspülungen wurden Gehalte bis zu 18 g pro 100 g festgestellt. Bei 23 Mundwasserkonzentraten konnten Ethanolgehalte zwischen 6 g und 86 g pro 100 g nachgewiesen werden. Manche Produkte wiesen also erhebliche Alkoholmengen auf, wobei Mundwasserkonzentrate vom Konsumenten vor Gebrauch noch einmal stark verdünnt werden.

Entscheidend ist, dass die Verbraucher fluorid- oder alkoholhaltige Mundwässer nicht herunterschlucken. Zudem lohnt es sich, Etikett oder Gebrauchsanweisung genau zu studieren. Denn bei Erzeugnissen mit Ethanol muss in der Liste der Bestandteile „Alcohol“ oder „Alcohol denat.“ verzeichnet sein. Auch die Angabe „Enthält …fluroid“ oder „Enthält …fluorphosphat“ mit Nennung der eingesetzten Fluorverbindung ist vorgeschrieben. Konkrete Mengenangaben von Alkohol oder Fluorid bleiben jedoch für den Hersteller freiwillig. Die Verbraucher können sich damit helfen, nur Spülungen zu erwerben, bei denen die Gehalte angeführt sind.

Nähere Informationen finden Sie unter www.laves.niedersachsen.de

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