Kabinett beschließt bessere Lebensmittelüberwachung

Seehofer: Wichtige Elemente aus unserem 13 Punkte-Programm umgesetzt

In seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett die Verabschiedung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV-Rüb) beschlossen.

„Mit der Verabschiedung dieser Vorschriften heute im Kabinett haben wir wichtige Elemente aus unserem 13-Punkte-Programm umgesetzt“, so Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, im Anschluss an die Kabinettsitzung. „Es stehen aber noch weitere Punkte auf der Agenda, zu denen wir bereits Vorschläge vorgelegt haben und die derzeit das parlamentarische Verfahren durchlaufen.“ Als Beispiel dafür nannte Seehofer die Verpflichtung von Lebensmittelunternehmern, denen unsichere Lebensmittel angeboten werden, diese Lieferungen den Behörden anzuzeigen. Ferner müsse der so genannte Informantenschutz dringend geregelt werden, so Seehofer. Er habe sich in der Vergangenheit gerade im Zusammenhang mit verdorbenem Fleisch als sehr wichtig herausgestellt.

Kernstück der heute verabschiedeten AVV-Rüb sind Regelungen, die bestehende Mängel in der Lebensmittelüberwachung, wie sie bei den Skandalen um verdorbenes Fleisch offenkundig wurden, beheben. So wird beispielsweise das Vier-Augen-Prinzip bei Betriebskontrollen eingeführt. Außerdem sind Regelungen enthalten, wie die vorrangige Probenahme beim Hersteller oder Einführer (Flaschenhalsprinzip), die Verzahnung der Ergebnisse aus der Betriebskontrolle mit der risikoorientierten Probenahme, die Einbeziehung kosmetischer Mittel und Bedarfsgegenstände in die Regelungen zu behördlichen Maßnahmen im Ernstfall und Regelungen zum Krisenmanagement.

Der Minister bedauerte, dass auf Grund des Bundesrats-Beschlusses zu dieser Allgemeinen Verwaltungsvorschrift nicht alle Vorschläge des Reformpakets verwirklicht werden konnten. So hatten die Länder Ansätze zur Verbesserung der Qualität der Überwachung, bei deren Realisierung ein länderübergreifender Ansatz gewählt wurde und der in einen Leistungsvergleich der Länder untereinander münden könnte, abgelehnt. Dies betreffe beispielsweise die Regelungen, wonach empfohlen wird, 20 % der Auditierungen der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden durch länderübergreifend zusammengesetzte Auditorenteams durchzuführen und wonach Ergebnisse von Auditierungen zu veröffentlichen sind. „Damit wurde die Chance vertan, einen weiteren deutlichen Qualitätssprung in der amtlichen Überwachung zu erreichen“, erklärte Bundesminister Seehofer. Mit so einem Verfahren hätten die Länder im Sinne der Entwicklung einer „best practice“ von den Leistungen des jeweils anderen Landes profitieren und die Qualität und das Ansehen der Lebensmittelüberwachung in Deutschland nachhaltig stärken können. „Da die Bundesländer starke Vorbehalte gegen diesen Punkt hatten, haben wir ihn im laufenden Gesetzgebungsverfahren fallen lassen, um andere wichtige Elemente unseres 13-Punkte-Programms voranzubringen“, erläuterte der Minister. Gleichwohl werde er diesen Punkt weiterhin in der Diskussion mit den Ländern einbringen. Entscheidend sei, dass sich die Lebensmittelsicherheit durch die jetzt verabschiedeten Maßnahmen verbessere. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen ein hohes Maß an Sicherheit. Und diese Sicherheit wollen wir schaffen. Der Bund macht seine Hausaufgaben“, so Seehofer.

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