Mehr Fahrgastrechte im Nahverkehr

Ab 1. Januar 2008 in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – Rechtsanspruch auf Entschädigung bei Verspätungen – DB Regio-Chef Homburg: Attraktivität des Nahverkehrs auf der Schiene wird erhöht.

Die Kunden des Nahverkehrs in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erhalten ab dem 1. Januar kommenden Jahres ein einklagbares Recht auf finanzielle Entschädigung bei Verspätungen. Entsprechende Regelungen gibt es bereits in Bayern und Schleswig-Holstein.
Ulrich Homburg, Vorstandsvorsitzender der DB Regio AG: „Wir haben eine kundenfreundliche Lösung gefunden, bei der fast alle Bahnunternehmen mitziehen. Damit erhöhen wir die Attraktivität des Nahverkehrs auf der Schiene deutlich.“

Hat ein Nahverkehrszug am Zielbahnhof des Reisenden mehr als 60 Minuten Verspätung, bekommt der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrkartenwertes. Bei mehr als 120 Minuten beträgt die Entschädigung 50 Prozent. Die Fahrkarten müssen einen Mindestwert von vier Euro für die einfache Fahrt aufweisen. Es werden mindestens zwei Euro erstattet.

Für Inhaber von Streckenzeitkarten oder einer Mobility BahnCard 100 beträgt die Entschädigung ab einer Verspätung von über 60 Minuten pauschal drei Euro in der 1. Klasse sowie zwei Euro in der 2. Klasse. Ausgeschlossen sind Schülerzeitkarten und relationslose Angebote, wie die Länder-Tickets und das Schönes-Wochenende-Ticket.

Neben der DB Regio AG und den DB-Gesellschaften Burgenlandbahn, Erzgebirgsbahn, Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn sowie Elbe Saale Bahn sind die folgenden Eisenbahnverkehrsunternehmen beteiligt: cantus Verkehrsgesellschaft mbH, Connex Sachsen GmbH, Erfurter Bahn GmbH, Freiberger Eisenbahngesellschaft mbH, Süd-Thüringen-Bahn GmbH, Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH und Vogtlandbahn GmbH.

Die Kunden in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen profitieren von den neuen Regelungen auf allen Direkt- und Umsteigeverbindungen im Schienenpersonennahverkehr außerhalb der Verbünde sowie bei Fahrten, die die Grenzen von Verbünden überschreiten.

Der Fahrgast erhält eine Gutscheinkarte im Zug, am Service Point oder im Reisezentrum. Nach Vorlage der Gutscheinkarte und der genutzten Fahrkarte im Reisezentrum bekommt der Kunde einen Gutschein, den er innerhalb eines Jahres beim Kauf einer Fahrkarte einlösen kann. Die Gutscheinkarte ist auch im Internet abrufbar und kann zusammen mit der Fahrkarte an die Bahn geschickt werden. Der Reisende erhält dann von dort den Gutschein per Post.

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