Berliner Hunde müssen sich versichern

Berlins Hundehalter in der Pflicht: Haftpflichtversicherung für alle
obligatorisch

Der Hund sei der beste Freund des Menschen, heißt
es. Doch manchmal trüben Schlagzeilen von gefährlichen oder gar
tödlichen Bissattacken das freundliche Image des Hundes. Inzwischen
haben deshalb die meisten Bundesländer Verordnungen und Gesetze
geschaffen, die die Bevölkerung schützen und den Opfern einen
ausreichenden Schadenersatz gewährleisten sollen. In Berlin ist jetzt
für jeden Hund Haftpflichtversicherungsschutz vorgeschrieben. Seit dem 1.
Januar 2010 an müssen Hundehalter nach dem Berliner “Gesetz über das
Halten und Führen von Hunden” eine
Hundehalter-Haftpflichtversicherung haben. Bislang galt eine
Übergangsregelung für alle Hunde, die vor dem 1. Januar 2005
angeschafft worden waren.

In den meisten Bundesländern ist eine
Hundehalter-Haftpflichtversicherung, wenn auch in unterschiedlicher
Ausprägung, zwingend vorgeschrieben. In Hamburg und in Sachsen-Anhalt
gilt diese Pflicht wie in Berlin für alle Hunde. In anderen
Bundesländern müssen die Besitzer von gefährlichen Hunden oder
sogenannten Kampfhunden eine Versicherung nachweisen können. Als
gefährlich gelten Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer
Merkmale oder Ausbildung von einer besonderen Aggressivität gegenüber
Menschen und Tieren ausgegangen werden muss, weil sie beispielsweise
bereits Menschen oder Vieh angegriffen haben. Zudem werden alle Hunde
bestimmter Rassen wie American Staffordshire Terrier, Staffordshire
Bullterrier oder Pit Bull Terrier als gefährlich eingestuft. Nur in
Mecklenburg-Vorpommern und in Thüringen gibt es keine
Versicherungspflicht für Hundehalter.

Unabhängig von den Regelungen der einzelnen Bundesländer ist ein
spezieller Haftpflichtschutz für jeden Hundehalter unverzichtbar:
Wird jemand durch einen Hundebiss verletzt oder entsteht ein
Sachschaden durch den Hund, muss der Besitzer des Hundes für den
Schaden gerade stehen – wenn nötig, mit seinem gesamten derzeitigen
und in Zukunft zu erwartenden Vermögen.

Die Deckung einer Privathaftpflichtversicherung allein reicht
aber nicht aus. Versicherungsschutz für Schäden, die ein Hund
verursacht, muss gesondert in einer
Hundehalter-Haftpflichtversicherung vereinbart werden. Der erhoffte
Effekt des Opferschutzes durch diese Versicherung ist allerdings
begrenzt – sind doch in den meisten Fällen Familienmitglieder
betroffen. Sie sind durch ihre Hunderhalter-Haftpflichtversicherung
zwar gegen Ansprüche Anderer im Falle eines vom Hund der Familie
verursachten Schaden geschützt. Bei Verletzungen durch den eigenen
Hund gibt es keinen Versicherungsschutz aus dieser Versicherung –
hier kann nur eine private Unfallversicherung helfen.

Bisse vermeiden

Etwa 30 000 bis 50 000 Bissverletzungen werden jährlich in
Deutschland ärztlich behandelt. Fachleute gehen von einer erheblichen
Dunkelziffer aus, da die Hälfte aller Bissverletzungen ohne
medizinische Versorgung bleibt. Weit mehr als die Hälfte der
Betroffenen – unterschiedliche Quellen sprechen von 50 bis 75 Prozent
– sind Kinder. Folge der Hundebisse sind oft schwere Verletzungen und
Knochenbrüche. Besonders häufig kommt es bei kleineren Kindern zu
Schädelverletzungen. Meist sind Hände und Arme, Nacken, Kopf und
Gesicht betroffen. Um Bissunfälle zu vermeiden, empfehlen Fachleute,
im Umgang mit fremden und mit den eigenen Hunden folgende Regeln zu
beachten werden.

– Vorsichtig nähern! Am besten nähert man sich einem Hund mit
ruhigen Bewegungen von vorne und gibt ihm die Gelegenheit, selbst
Kontakt aufzunehmen und zu schnuppern. Ein fremder Hund sollte nur
berührt werden, wenn sein Besitzer einverstanden ist. Mit Hunden
hinter einem Zaun oder in einem Auto sollte der Kontakt vermieden
werden. Der Hund deutet dies meist als Eindringen in sein Revier und
reagiert aggressiv.

– Kleinkinder nie allein mit dem Hund lassen. Ungeschickte
Bewegungen beim Spielen könnte der Hund missverstehen, das Kind
umwerfen oder gar beißen. Um diese Konfliktsituationen rechtzeitig zu
entschärfen und auszugleichen sollten immer Erwachsene anwesend sein.

– Den Hund niemals ärgern. Hunde sind sensible,
schmerzempfindliche Wesen. Schwanz, Augen, Ohren; Maul und Nase
sollten nicht gezogen oder angefasst werden.

– Nicht beim Essen stören. Gerade, wenn es ums Fressen geht,
versteht mancher Hund keinen Spaß. Nur der “ranghöhere Boss” der
Familie darf ungestraft den Fressnapf wegnehmen. Jüngere Kinder
sollten Abstand halten.

– Nicht direkt in die Augen schauen. Längerer direkter
Blickkontakt wird vom Hund als Bedrohung oder Herausforderung
aufgefasst.

– Vorsicht bei Welpen! Eine Hündin, die Welpen mit sich führt,
sollte in Ruhe gelassen werden. Das gleiche gilt für die jungen
Hunde.

– Vorsicht beim Spielen. Spielerische Raufereien mit dem Hund
sollten größeren Kindern und Erwachsenen vorbehalten bleiben, die
bereits ein Gefühl für die Körpersprache und Verhalten der Vierbeiner
entwickelt haben. Das spielerische Anspringen sollten Hundehalter
ihrem tierischen Freund abgewöhnen. Für kleine Kinder bedeutet diese
ungestüme Annäherung zumindest Sturzgefahr. Vor allem junge Hunde
beißen oft spielerisch zu.

– Wenn Hunde raufen: Nicht einmischen! Spielerische Raufereinen
zwischen Hunden gehen oftmals mit Knurren und heftigem Balgen einher.
Menschen sollten in solche Kämpfe nicht eingreifen. Findet ein
ernster Kampf statt, gelingt es oft nur erfahrenen Hundeführern, ihre
Hunde zu trennen, ohne eigene Verletzungen zu riskieren.

– Niemals weglaufen! Der Hund sieht darin eine Flucht oder
Aufforderung zum Spiel und folgt in wilden Sprüngen.

Was tun nach einem Hundebiss?

Hat ein Hund zugebissen und eine Person verletzt, muss diese
umgehend ärztlich versorgt werden. Die Wunde muss behandelt, einer
Infektion vorgebeugt werden. Ist ein Mensch durch einen Hundebiss
verletzt worden, sollten dies beim örtlichen Veterinäramt oder bei
der Polizei angezeigt werden.

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