Jakobskreuzkraut: Bisher kein Nachweis im Salat

Jakobskreuzkraut: Bisher kein Nachweis im Salat

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung hat bereits im Sommer 2007 nach der ersten Bewertung des gesundheitlichen Risikos eines möglichen Verzehrs der Pflanze Senecio vulgaris L. sowie von anderen auf mitteleuropäischen Ackerflächen wachsenden Senecio-Arten durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) verstärkte Untersuchungen von vor zerkleinerten verzehrsfertigen Gemüse- und Blattsalaten veranlasst. Die Untersuchungen zeigten, dass das Ausmaß der Verunreinigung mit Fremdkräutern bei den Salatproben als äußerst gering zu beurteilen war, da lediglich in einer Probe Rucola ein sehr kleines Kreuzkrautbestandteil gefunden wurde. Alle anderen Salatproben waren ohne Verunreinigung mit Fremdkräutern.

Nach dem Bekanntwerden des Nachweises von Gemeinem Kreuzkraut (Senecio vulgaris, Jacobskreuzkraut oder Jakobsgreiskraut) durch einen Verbraucher in von ihm gekauften Rucolasalat aus der Region Hannover hat die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde verstärkt Kontrollen in verschiedenen Märkten der Region durchgeführt. Dabei wurde eine Probe als verdächtig herausgefiltert und zur Untersuchung an das Lebensmittelinstitut Oldenburg des Niedersächsischen Landesamtes (LAVES) gesandt. Das Untersuchungsergebnis war jedoch negativ; es wurden keine Bestandteile des Gemeinen Kreuzkrautes festgestellt.

Das Ministerium hat aufgrund des aktuellen Geschehens erneut ein Untersuchungsprogramm initiiert, mit dem in Zusammenarbeit des LAVES mit den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise/Kommunen 20 Proben Rucola im Handel entnommen und auf Bestandteile von Gemeinem Kreuzkraut im Lebensmittelinstitut Oldenburg untersucht werden. Bei den 6 bisher untersuchten Proben konnten keine Bestandteile von Kreuzkraut festgestellt werden.

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