Tipps für geschädigte UrlauberInnen der Sky Europe

Sky Europe – Wenn der Flug zum Albtraum wird

Arbeiterkammer-Tipps für geschädigte UrlauberInnen auf einen Klick unter www.arbeiterkammer.at

Sky Europe hat alle Flüge eingestellt. Es ist damit zu rechnen, dass in Kürze ein Konkursverfahren eröffnet werden wird. Die AK hat auf ihrer Homepage Tipps für geschädigte Passagiere zusammengestellt: für UrlauberInnen, die im Urlaubsort festsitzen und den Flug bei Sky Europe extra gebucht haben, für Pauschalreisende und für UrlauberInnen, die ihre Reise noch nicht angetreten haben. Alle Informationen finden Sie auf einen Klick unter www.arbeiterkammer.at. „Konsumenten sollen jedenfalls ihre Ansprüche, also Hotel, Ausgleichszahlungen, Ticket, im Konkursverfahren anmelden. Allerdings ist zu erwarten, dass sie letztlich nur eine Quote ersetzt bekommen“, sagt AK Konsumentenschützer Robert Mödlhammer. Die AK fordert daher eine europaweite zwingende Insolvenzabsicherung für reine Flugreisen – genau so wie bei den Pauschalreisen.

Dadurch wäre im Konkursfall sichergestellt, dass KonsumentInnen bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet erhalten und die Rückreise der KonsumentInnen gewährleistet wird. Im Oktober wird Österreich im Koordinationsgremium der Europäischen Kommission mit den höchsten VerbraucherschutzbeamtInnen diese Forderung vorbringen und eine europäische Regelung fordern.

Geschädigte KonsumentInnen sollen jedenfalls ihre Forderungen gegen die Fluglinie im erwarteten Konkursverfahren anmelden. Auf www.verbraucherrecht.at wird über die weitere Entwicklung informiert.

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