Eine Mitteilung der Fa. Stöver:
“Das ARD Politikmagazin Report Mainz berichtete am 18.07.2005 über Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Fleischproduzenten Stöver wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz.
Die dort gemachten Aussagen gegen unsere Unternehmensgruppe sind falsch. Es sind weder verdorbenes und abgelaufenes Fleisch sowie Fleischprodukte umverpackt worden bzw. in den Handel gekommen.
Hintergrund dieser erneuten Kampagne ist die bereits vor einigen Monaten durchgeführte Razzia bei der Fa. Stöver wegen angeblich illegaler Arbeitnehmerüberlassung. Die Ermittlungen richteten sich damals in erster Linie gegen unseren Vertragspartner, die Fa. RieSch Nord. Die Stöver Gruppe wurde seinerzeit von allen Vorwürfen von der Staatsanwaltschaft entlastet. Nach uns vorliegenden Informationen sind Gehaltszahlungen des Subunternehmers, die wir nach vertraglich festgeschriebener Höhe bezahlt haben, offenbar nicht an die Mitarbeiter ausgezahlt worden.
Daher vermuten wir eine Kampagne gegen unser Haus, wo polnische Mitarbeiter eines Subunternehmens vorgeschickt werden, um den Ruf unseres Unternehmens nachhaltig zu stören. Diese polnischen Arbeitnehmer werden übrigens ausnahmslos von der NGG vertreten. Aufgrund dieser offensichtlichen Rufschädigung wurde von der Stöver Produktion GmbH & Co. KG bereits Strafanzeige wegen Falschaussage bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg gestellt.
Hier die Tatsachen:
# Die Vorwürfe des Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz waren der Staatsanwaltschaft bereits vor Monaten bekannt.
# Es liegen eidesstattliche Versicherungen von Geschäftsführern, Werkleitern sowie weiteren Mitarbeitern der Stöver Gruppe vor, die den Aussagen der Polen mit aller Deutlichkeit widersprechen.
# Die Aussage des interviewten Polen, dass wir Haltbarkeiten um zwei bis drei Wochen verlängert haben sollen, kann bei einer Frischfleischproduktion nicht sein – hieran ist zu erkennen, dass hier bewusst die Unwahrheit gesagt wird, bzw. offenbar nicht korrekt recherchiert wurde. Darüber hinaus haben die interviewten Personen nachweislich nicht in der Fleischproduktion gearbeitet!
# Auf eine Anfrage, wer diese Informationen an die Medien gegeben hat, wird mit dem Hinweis auf Schutz des Informanten keine Aussage erteilt. Wer schützt uns vor solchen Existenz bedrohenden Berichten?
Um es mit aller Deutlichkeit zu sagen: Die Geschäftsführung der Stöver Gruppe weist die genannten Anschuldigungen auf das Schärfste zurück. Unsere Produkte werden regelmäßig sowohl intern als auch extern genauesten Analysen unterzogen: Ständig finden Produktion begleitende Kontrollen, wie z.B. Temperatur-, Frische- und Hygienekontrollen sowie eine umfangreiche Anzahl an mikrobiologischen Untersuchungen statt. Darüber hinaus werden wir mehrmals wöchentlich vom zuständigen Veterinäramt überprüft.
Weiterhin sind in den letzten Jahren von externen unabhängigen Zertifizierungsgesellschaften zahlreiche Audits durchgeführt worden, um zu überprüfen, ob die Unternehmensgruppe Stöver über entsprechende Qualitätsmanagement- und Produktsicherheitsstandards verfügt. Mit ständigen Kontrollen garantieren wir unseren Kunden, dass nur hochwertige Produkte das Unternehmen verlassen. IFTA, AIB, BRC, ISO 9001, ISO 14001 garantieren in einem der modernsten Fleischwerke in Deutschland, dass nur einwandfreie Produkte unsere Produktion verlassen. Es gab in der Vergangenheit keine Reklamationen bzw. Meldungen, die in irgendeiner Form auf eine Gesundheitsgefährdung schließen lassen. Die Reklamationsrate liegt dabei gegen Null.
Im Zusammenhang mit der o.g. Angelegenheit arbeiten wir sehr kooperativ mit der verantwortlichen Staatsanwaltschaft zusammen, um sehr schnell einen Abschluss dieser Angelegenheit herbeizuführen. Wir sind sicher, dass wir alle Vorwürfe kurzfristig entkräften können. Sollten neue Erkenntnisse in diesem Zusammenhang vorliegen, so werden wir Sie sofort informieren. ”
Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft alle Ermittlungen gegen Stöver eingestellt.