Fettarm, fettreduziert, light – Was bringt die neue Health Claims-Verordnung

Fettarmer Käse, Light-Bier, Säfte mit Vitaminzusätzen A, C
und E, ein Joghurt-Drink, der die Abwehrkräfte stärkt – viele
Produkte werben mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben.
Sie begegnen uns täglich im Supermarkt. Wie glaubwürdig sind
ihre Gesundheitsversprechen?

Was künftig auf Lebensmittelpackungen stehen darf, regelt die
Verordnung zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben[1] , die
am 1. Juli 2007 in der europäischen Gemeinschaft in Kraft tritt.
Damit wird es erstmals eine einheitliche Kennzeichnung von
Lebensmitteln geben. Sie regelt auch, was unter "fettarm",
"ballaststoffreich", "reich an Calcium" oder "light" zu
verstehen ist. Primäres Ziel dieser Verordnung ist es, gleiche
Wettbewerbsbedingungen in allen Mitgliedstaaten herzustellen
(Harmonisierung) und ein hohes Maß an Verbraucherschutz vor
Irreführung und Täuschung zu gewährleisten. Nicht selten wird mit
kaum haltbaren Aussagen wie "Rotwein ist gesund" oder banalen
Versprechungen wie "steigert das Wohlbefinden" geworben. Ebenso
soll die Formulierung von Nährwertprofilen verhindern, dass
Lebensmittel wie Süßwaren, salziges Gebäck und Snacks mit
positiven nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben beworben
werden und damit die Ernährungsgewohnheiten, insbesondere von
Kindern, ungünstig beeinflussen.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) e. V. begrüßt
grundsätzlich die neue Health Claims-Verordnung. Sie kann dem
Verbraucher eine Hilfestellung bei der Lebensmittelauswahl sein.
Dennoch wird das Inkrafttreten der Verordnung mit einer
umfangreichen Kennzeichnung allein keine Verbesserung des
Ernährungsverhaltens bzw. des Lebensstils bewirken können. Eine
flächendeckende Verbraucheraufklärung und -bildung ist weiterhin
erforderlich, so die DGE.

[1] Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und
gesund-heitsbezogene Angaben über Lebensmittel

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