Honig und Bienen ohne Schutz vor Gentechnik

Honig soll nun doch nicht gegen die Verunreinigung durch Pollen von genetisch verändertem Mais MON 810 geschützt sein. Der Verwaltungsgerichtshof München bestätigt mit seinem Eilentscheid zwar, dass Lebensmittel, die MON 810 enthalten, nicht zugelassen sind. Zugleich ist er aber der Auffassung, dass dies für Honig nicht gilt. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Honig einen Sonderstatus haben soll“, so der betroffene Imker Bablok, der zuvor vom Augsburger Verwaltungsgericht Recht bekam.

Imkermeister Radetzki vom Bündnis zum Schutz der Bienen: „Warum sollen Honigkunden und Imker die Verunreinigung von Honig hinnehmen, obwohl weder eine spezielle Risikoprüfung durchgeführt wurde, noch eine entsprechende Zulassung vorliegt? Konzerne wie Monsanto werden das als Freibrief auffassen, ihre risikoreichen Produkte ohne Rücksicht auf die gentechnikfreie Landwirtschaft in Verkehr zu bringen.“ Gerade erst hatte die Bundesregierung nach Anfrage durch die FDP bestätigt, dass sie tatsächlich Risiken beim Anbau von GVO-Mais sieht.

Als skandalös wertet Peter Röhrig, Gentechnikexperte des BÖLW, die Einschätzung des Gerichts, das erklärte, ein Imker könne bei Absatzschwierigkeiten keine Haftungsansprüche geltend machen. Diese seien lediglich auf subjektive Erwartungen der Verbraucher zurückzuführen. Auch gäben die Entwürfe der guten fachlichen Praxis, die derzeit von Horst Seehofer erarbeitet werden, keine Regeln zum Schutz der Imker vor. „Aus dem Bescheid der Richter folgt, dass der Landwirtschaftsminister zwar Wahlfreiheit und gute Haftungsregeln verspricht, aber praktisch nichts unternimmt um sie umzusetzen“, so Peter Röhrig.

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