Apfelsaft-Paragraph

Der Apfel im Gesetzestext

Schon mal von der Orangenverordnung

oder der Bananenregel gehört? Wahrscheinlich

nicht, denn Vorschriften haben

selten etwas mit Obst zu tun. Nicht

so beim so genannten Apfelsaft-Paragraph:

Diese Vorschrift des deutschen

Gaststättengesetzes – genauer gesagt

der Paragraph 6 zum Ausschank

alkoholfreier Getränke – besagt, dass

in einer Gaststätte mindestens ein alkoholfreies

Getränk maximal genauso

teuer sein darf wie das billigste Getränk

mit Alkohol.
Hinsichtlich der Größe des

Getränks schaut der Gesetzgeber dann

noch einmal ganz genau hin: Verglichen

werden die Preise hier auch

anhand der Kosten für einen Liter.

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