Schlampig deklariert: – vor allem beim Kauf loser Eier erleben Verbraucher kurz vor Ostern böse Überraschungen: „Ob Bio- oder Käfigei, ob deutsch, niederländisch oder russisch: Bei den Angaben zur Haltungsform und bei den Erzeugercodes auf den Eiern wird oft getrickst und geschludert, so dass Kunden nicht merken, welche Eier sie kaufen.“ Das ist das Fazit eines Eier-Checks von losen und verpackten Waren der Verbraucherzentrale NRW: „Vier von zehn Proben im Handel waren zu beanstanden.“
Ein Pensum wie der Osterhase absolvierte die Verbraucherzentrale NRW bereits Anfang März: Verpackung, Hinweisschild und Aufdruck auf der Eierschale hat sie bei 397 Eierproben in 72 Geschäften (Supermärkte, Discounter, Bio-Läden) und auf 14 Wochenmärkten in acht nordrhein-westfälischen Städten genau unter die Lupe genommen: „Bei 154 Angeboten (39 Prozent) schummelten oder patzten Händler und Produzenten bei der Kennzeichnung: Vor allem bei loser Ware, die bevorzugt auf Wochenmarktständen, aber auch in Bio-Läden angeboten wird, gab es auffällig viele Gesetzesverstöße.“
Seit 1. Juli 2005 gelten in den EU-Mitgliedstaaten auch für Direktvermarkter auf Wochenmärkten einheitliche Kennzeichnungsregeln zur Herkunft und Haltung von Eiern: Demnach müssen sämtliche nach Güte- und Gewichtsklassen sortierten Eier mit einem Zifferncode – zum Beispiel 0-DE-024572 – auf ihrer Schale gestempelt sein. Dieser verrät, woher die Ware kommt. Eine „Null“ an erster Stelle steht für Herkunft aus ökologischer Erzeugung, eine „Eins“ für Freilandhaltung, die Ziffer „Zwei“ für Boden- und eine „Drei“ für Käfighaltung. An nächster Stelle definieren Länderkürzel das Herkunftsland: zum Beispiel DE für Deutschland oder NL für die Niederlande. Auf der Verpackung muss neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum zusätzlich die Haltungsform in Worten und deutlich sichtbar angegeben sein, damit Kunden rasch erkennen können, ob die Eier aus Bio-, Freiland-, Boden- oder Käfighaltung stammen. Bei loser Ware müssen Hinweise zur Haltung, Haltbarkeit und zum Erzeugercode zusätzlich auf Schildern angegeben werden.
Laut Verbraucherzentrale NRW nutzen Wochenmärkte und Bio-Läden ihr positives Image weidlich aus: „Gemessen an den gesetzlichen Vorgaben betrug die Fehlerquote an den Marktständen fast hundert Prozent: Nur ein Angebot von 98 Stichproben war in Ordnung“. Bei Bio-Läden und -supermärkten gab es immerhin 35 Prozent zu beanstanden. Deklarationsmängel gab es auch zu 22 Prozent in Supermärkten und zu 13 Prozent bei den Discountern.
Offensichtlich ist vielen Erzeugern das Einhalten der Vorschriften, zum Beispiel das Stempeln der Eier, und vielen Händlern die nötige Kontrolle zu mühsam: 39-mal bei loser und verpackter Ware fehlte der Erzeugerstempel auf der Schale oder war nicht zu entziffern. Bei 108 Angeboten an losen Eiern und bei drei Packungen wurde der obligatorische Aufdruck auf der empfindlichen Ware nicht durch erläuternde Hinweise erklärt. In 46 Fällen wurde die vorgeschriebene Haltungsform (Bio, Freiland, Boden oder Käfig) am Eierstand nicht angegeben. Auch bei der Frischeangabe nehmen es vor allem die Wochenmarkthändler nicht so genau: Das Mindesthaltbarkeitsdatum suchten die Tester hier 53-mal und bei einem Angebot in einem Supermarkt vergebens. Bei drei Angeboten mussten sie sich mit einem frei erfundenen Haltbarkeitsdatum begnügen. Fünfmal waren die Eier unappetitlich und unzulässig stark verschmutzt.
Negativ überrascht war die Verbraucherzentrale NRW von den Kennzeichnungstricks bei Käfigeiern. Noch fünf Supermarktketten und sieben Wochenmärkte hatten die inzwischen von vielen Kunden verschmähte Ware beim Test im Angebot und gingen damit nicht vorschriftsmäßig um: Immerhin 36-mal stellten die Verbraucherschützer erst nach akribischer Suche fest, dass sie auf Käfigeier gestoßen waren: Denn meist fehlte der eindeutige Hinweise auf der Verpackung oder am Verkaufsstand komplett. Bei fünf Funden war die Haltungsform nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW viel zu klein und unauffällig platziert.
Kurios war für die Verbraucherschützer auch ein Fund, dessen Herkunft für Kunden auf Anhieb nicht ersichtlich war. Erst der verwirrende Aufdruck „RF“ für russische Förderation brachte die Tester auf die Spur, dass hier ferne Hennen für den deutschen Markt russische Eier gelegt hatten.
Beim Eierkauf haben Verbraucher jedoch ein Recht auf Transparenz und Qualität. „Ob ein Ei frisch ist, aus dem Käfig stammt und wie weit es gereist ist, können Verbraucher nur an einer ordentlichen und vollständigen Kennzeichnung erkennen“, appelliert die Verbraucherzentrale NRW an den Handel, „stärker auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu achten und eine bessere Sortimentspflege zu betreiben“. Die Lebensmittelüberwachung ist hierbei gefordert, die Angebote insbesondere bei loser Ware regelmäßiger zu überprüfen. Und an die Verbraucher geht der Rat, nicht nur zu Ostern beim Eierkauf vor allem die Angaben des Erzeugercodes auf der Eierschale zu studieren.
Die Stichprobe zur Eierkennzeichnung wurde mit Mitteln des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt.
Weitere Informationen zur Eierkennzeichnung und einige anschauliche Abbildungen von Beanstandungen gibt es im Internet unter
www.vz-nrw.de/etikettenschwindel . In dieser neuen Rubrik finden Interessenten weitere Beispiele von Schummeleien und Gesetzesverstößen bei Lebensmitteln.