Cognac: erste anerkannte ausländische geographische Angabe in China

Cognac: erste anerkannte ausländische geographische Angabe in China

Am 18. Dezember haben die chinesischen Behörden der AQSIQ (General Administration of
Quality Supervision, Inspection and Quarantine) Cognac offiziell als erste ausländische
geographische Angabe (g.A.) anerkannt. Diese Anerkennung öffnet nun weiteren
europäischen g.A. den Weg.

Mit der Einführung des europäischen Systems für die Aufwertung der geographischen
Angaben für alle Lebensmittel im Jahre 1992, ist sich das Bureau National Interprofessionnel
du Cognac (BNIC) sehr schnell der Tatsache bewusst geworden, dass sich für den
internationalen Handel mit Qualitätsprodukten neue Möglichkeiten eröffnen.

Wegen der besonders guten Handelsbeziehungen zwischen Cognac und China, hat das BNIC
bereits 1995 eine verstärkte Zusammenarbeit aufgenommen, um die zahlreichen
geographischen Angaben, die in diesem Land traditionell für seine hochwertigen
landwirtschaftlichen Erzeugnisse verwendet werden, zu schützen und aufzuwerten. Damit
hat eine fruchtbare Zusammenarbeit mit chinesischen Unternehmen und Behörden
begonnen, um das Konzept der geographischen Angabe und seine Vorteile für Erzeuger und
Verbraucher in die Praxis umzusetzen.

Die chinesischen Behörden (insbesondere die AQSIQ) konnten nach und nach für die Sache
gewonnen werden und haben bereits im Jahre 2005 einen Text entwickelt, um diese
Aufwertung von hochwertigen chinesischen Erzeugnissen, die mit einer geographischen
Angabe verbunden sind und besondere Qualitätskriterien erfüllen, zu unterstützen.
Allerdings hatten die chinesischen Gesetze bislang noch kein Verfahren für die Anerkennung
der geographischen Angaben von ausländischen Produkten vorgesehen.

Das Klima des gegenseitigen Vertrauens und die lückenlose Kenntnis des Cognac und der
Bedingungen für seine Herstellung auf Seiten der chinesischen Behörden haben die
Aufnahme von Verhandlungen ermöglicht, um diese Herkunftsbezeichnung anlässlich des
hundertsten Jahrestages der genauen Abgrenzung des Erzeugungsgebietes für Cognac im
Jahre 2009 anerkennen zu lassen.

So haben mit dem Einverständnis der Behörden der Europäischen Union und auf
Empfehlung des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Fischerei (MAAP) der
Präsident und der Direktor des BNIC den Verantwortlichen der chinesischen Behörden im
Januar 2009 das Pflichtenheft für die Herkunftsbezeichnung Cognac übergeben. Letztere
haben sich dazu bereit erklärt, für diese Herkunftsbezeichnung das gleiche Verfahren
anzuwenden, das auch für chinesische Nahrungsmittelerzeugnisse mit geographischer
Angabe (das sind mehr als 900 Produkte) gilt
Nachdem die einzelnen Phasen des Verfahrens problemlos verlaufen waren, haben die
Behörden der AQSIQ die Anerkennung und den Schutz der Herkunftsbezeichnung Cognac in
China am 18.12.2009 offiziell bekannt gegeben.

„Dass Cognac die erste europäische geographische Angabe ist, die in China anerkannt
worden ist, zeigt, welche treibende Rolle unsere Herkunftsbezeichnung auf internationaler
Ebene spielt“, unterstreicht Alain PHILIPPE, Direktor des BNIC. Zum Schluss erklärt er:
„Ich bin stolz darauf, dass der Cognac – eine auf allen Kontinenten beliebte Bezeichnung –
den Weg weiteren g.A. öffnet“.

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