EU-Schutz für regionale Gaumenfreuden

Von Bremer Bier bis Allgäuer Emmentaler, von Kölsch bis Spreewälder Gurken: Deutschlands Regionen bieten eine Fülle an

traditionellen Köstlichkeiten. Blickt man zudem ins europäische

Ausland, offenbart sich dem Feinschmecker ebenfalls eine große

Vielfalt an landestypischen Originalen – französischer Roquefort,

italienischer Parma-Schinken und griechische Kalamata-Oliven sind

bekannte Beispiele. Um diese Produkte vor Nachahmung zu schützen und

eine damit einhergehende Irreführung von Verbrauchern zu vermeiden,

hat die EU drei Schutzbezeichnungen eingeführt: geschützte

Ursprungsbezeichnung, geschützte geografische Angabe und garantiert

traditionelle Spezialität. Europaweit genießen über 700 Lebensmittel

den EU-Schutz – darunter 36 deutsche Produkte.

Lebensmittel, die als geschützte geografische Angabe oder

geschützte Ursprungsbezeichnung bei der EU registriert sind, deuten

bereits mit ihrem Namen darauf hin, dass sie eine besondere

Verbindung zu einer Region oder einem Gebiet haben. Ein Beispiel ist

Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch. Das Schwäbisch

Hällische Landschwein – aufgrund seines schwarzen Kopfes auch

liebevoll "Mohrenköpfle" genannt – ist ein wahrhaft königliches

Rasse-Tier. Bereits im Jahr 1820 ließ König Wilhelm I. von

Württemberg chinesische Maskenschweine mit der heimischen Landrasse

kreuzen. Das Ergebnis war eine genügsame, vitale und äußerst

fruchtbare Schweinerasse. Dank seiner viel gerühmten Qualität machte

sich das Fleisch weit über die Grenzen Baden-Württembergs hinaus

einen Namen.

Auch Nürnberger und Thüringer Rostbratwürste reihen sich in die

Liste der EU-weit geschützten Produktbezeichnungen ein. Die bekannten

Würste sind ebenfalls traditionelle Wahrzeichen ihrer Regionen.

Nürnberger Bratwürste wurden bereits 1313 namentlich in einer Urkunde

erwähnt. Thüringer Rostbratwürste sind seit 1404 bekannt und heiß

begehrt. Beide Wurstsorten sind als geschützte geografische Angabe

europaweit vor Nachahmung geschützt. Für Verbraucher bedeutet das:

Wer eines der Produkte mit dem EU-Label kauft, erhält stets die

Originale in der bekannten, gleichbleibenden Qualität.

Das gilt natürlich auch für die Lüneburger Heidschnucke. Das zarte

Fleisch mit seinem wildbretartigen Geschmack ist nicht nur als

traditionsreiche regionale Gaumenfreude bekannt, die Grauen Gehörnten

Heidschnucken werden auch als "Landschaftspfleger" eingesetzt. Seit

Jahrhunderten sind die genügsamen Schafe in der Lüneburger Heide zu

Hause. Sie fressen das Heidekraut ab und sorgen so dafür, dass die

Landschaft nicht "verbuscht". Eine Alternative ist Fleisch von der

Diepholzer Moorschnucke. Der feine, aromatische Geschmack wird durch

die Kräuter- und Wildpflanzennahrung im artgerechten, geschützten

Lebensraum beeinflusst. Lüneburger Heidschnucke und Diepholzer

Moorschnucke sind seit 1998 als geschützte Ursprungsbezeichnungen bei

der EU registriert.

Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch, Thüringer und

Nürnberger Rostbratwürste, Lüneburger Heidschnucke und Diepholzer

Moorschnucke haben neben dem EU-Schutz noch eine weitere

Gemeinsamkeit: Sie passen hervorragend zur aktuellen Grillsaison. Und

was schmeckt besser zum würzigen Grillgut als ein kühles Bier? Ob

Dortmunder, Wernesgrüner oder Kulmbacher – die EU-weit geschützten

Biere bieten für jeden Geschmack das Richtige. Weitere Informationen

zum EU-Schutz gibt es unter www.geo-schutz.de .

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