Analyse Reisebeschwerden: Zoff im Urlaub?

Die einen haben’s noch vor sich, die anderen schon hinter sich: die schönste Zeit des Jahres. Doch für viele war es keine schöne Zeit, wie eine erste aktuelle AK Auswertung von knapp 140 Urlaubsbeschwerden zeigt: Den meisten Ärger gab’s – wie schon im Vorjahr – mit den Unterkünften: 43 Prozent beklagten schmutzige, abgewohnte Zimmer, Lärm oder schlimme Ersatzquartiere. Jeden vierten Konsumenten ärgerten Flugverschiebungen, -verspätungen oder gestrichene Flüge. Jede zehnte Beschwerde betraf Reisestornos.

Die AK hat die ersten Urlaubsanfragen und –beschwerden von 138 Konsumenten, die frisch vom Urlaub heimgekommen sind, analysiert. Die Verbraucher ließen sich von Mitte Juni bis Mitte Juli beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) beraten. Bei der AK sind im heurigen ersten Halbjahr 590 Beschwerden und Anfragen eingelangt, um 101 weniger als im Vorjahr. Die Gründe liegen in den abnehmenden Anfragen zu Naturkatastrophen und Terroranschlägen, die heuer kein Thema waren.

Die AK Analyse zeigt: Nach wie vor beklagten sich die meisten Urlauber (rund 43 Prozent oder 65 – 2005: 48 Prozent) über die mangelhafte Unterbringung – die Liste ist lang: falsche Katalogangaben und nicht eingehaltene Vertragszusagen wie zugesagte Klimaanlagen oder direkter Blick auf’s Meer gab es nicht. Oft waren die Zimmer schmutzig, abgewohnt, schimmelig und feucht, manchmal gab’s sogar Wanzen und Kakerlaken. Lärm von Baustellen im oder beim Hotel oder ein Zimmer über der Wäscherei vermiesten ebenfalls Urlaubern die Ferien. Auch der Strand am Meer war nicht wie versprochen: z.B. der Badesteg am hoteleigenen Strand zum Meer war gesperrt. Wegen Überbuchungen war fast jeder Zehnte sauer: Ersatzquartiere boten nicht den vereinbarten Standard, oder das Ersatzquartier war sogar in einem anderen Urlaubsort oder auf einer anderen Insel.

Probleme mit dem Flug hatten heuer mehr Verbraucher als noch im Vorjahr (2005: 23 Prozent): 27 Prozent (41) wurmten Flugverschiebungen, völlige Streichungen von Flügen, was oft dazu führte, dass die Urlauber ihre Anschlussflüge verpassten. Es gab Zwischenstopps oder Rückflüge wurden um mehrere Tage verlegt. Oft traf das Fluggepäck erst Tage später am Urlaubsort ein oder es wurde beschädigt abgeliefert.

Jede zehnte Beschwerde (10 Prozent oder 16) betraf die Stornierung von Reisen. Verbraucher informierten sich vor allem über die erlaubte Höhe konkreter Stornogebühren.

Mit nachträglichen Preiserhöhungen und Problemen, etwa dass Gutscheine zur Abgeltung von Mängeln auf der Reise nicht akzeptiert werden müssen, kämpften 13 Prozent.
Konkrete Fälle zeigen, was die Urlauber verstimmte – Tipps und Informationen auf einen Klick unter http://arbeiterkammer.at

Schlechte Unterkünfte und Flugprobleme verpatzten vielen Konsumenten den Urlaub. Das zeigt eine erste AK Analyse von knapp 140 Beschwerden. Die AK rät, gleich nach der Reise die Ansprüche gegen den Veranstalter geltend zu machen.

Verspäteter und verschobener Flug

Herr S. hat heuer im Frühjahr eine Rundreise in Libyen gemacht, bei der es viele Mängel gab: immer wieder kurzfristige Routenänderungen, Nächtigung im Zelt anstatt des vorgesehenen Drei-Sterne-Hotels, nicht funktionierende Sanitäranlagen in einer Zeltstadt, unberechtigte Verrechnung des Kerosinzuschlags. Das i-Tüpfelchen war der verspätete Rückflug: um volle 36 Stunden. Herr S. bat die AK um Hilfe, die derzeit mit dem Reiseveranstalter wegen einer Bargeldentschädigung verhandelt.

Frau K. hat eine Reise nach Mallorca für Ende Mai bis Anfang Juni gebucht. Als sie die Tickets eine Woche vor Abreise erhielt, stellte sie fest, dass der Rückflug verschoben wurde: vom 4. Juni von 20.25 Uhr auf 8.30 Uhr. Mit dem einen Tag mehr in der Sonne wurde es somit nichts. Frau K. hat gleich reklamiert, der Reiseveranstalter argumentierte, dass im Massentourismus mit einer Verlegung der Flugzeit gerechnet werden muss. Frau K. wandte sich an die AK, die beim Reiseveranstalter wegen einer Reisepreisminderung interveniert.

Katalog hält nicht, was er verspricht – Hotel mit Baustelle: Hämmern ohne Ende
Familie P. buchte eine viertägige Reise für Ende Mai nach Budapest. Die Überraschung war groß, als sie im Hotel ankamen, denn rund fünf Meter vom Hotelzimmer lag eine Baustelle. Die Bauarbeiten begannen um sieben Uhr morgens und endeten ca. um 19 Uhr abends, auch am Wochenende wurde gelärmt. Die Konsumenten beschwerten sich bei der Rezeption und wollten ein anderes Zimmer. Das wurde mit der Begründung abgelehnt, dass alles ausgebucht sei. Nach dem Urlaub intervenierte Herr P. beim Reiseveranstalter und bekam 25 Euro Entschädigung angeboten. Auch er suchte Rat bei der AK, weil die Entschädigung viel zu gering ist. Diese Ansicht teilt auch die AK.

Tipps der AK Konsumentenschützer

Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief gegen den Reiseveranstalter geltend. Ein Musterbrief ist auf der AK Homepage.
+Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren. Wie hoch Ihre Ansprüche sind, können Sie aus der “Frankfurter Tabelle” ersehen, die Sie im Web finden.

Hatte der Urlaub wegen solcher Mängel keinen Erholungswert oder war der Erholungswert dadurch erheblich beeinträchtigt, kann Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude geltend gemacht werden. Voraussetzung: Verschulden des Reiseveranstalters

Sende
Benutzer-Bewertung
5 (2 Stimmen)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.