Verbotene Souvenirs

Der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Da ist es nicht
verwunderlich, dass viele Heimkehrer ein Stück vom Urlaubsort mit nach Hause nehmen
wollen. Bei der Auswahl der Souvenirs ist jedoch Vorsicht geboten: Manche Mitbringsel
sorgen dafür, dass die Urlaubsstimmung gleich bei der Ankunft am Heimatflughafen verfliegt,
wenn der Zoll die Erinnerungsstücke einzieht und Anzeige erstattet.

Cheapflug.de,
führt welche Souvenirs Reisende am
besten im Urlaubsland lassen sollten.
Tiere und Pflanzen, die unter Artenschutz stehen
Urlauber, die bewusst oder unbewusst Tier- und Pflanzenarten nach Deutschland einführen,
die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind, müssen mit
empfindlichen Geldstrafen rechnen.
Dabei müssen sie noch nicht einmal ein Produkt kaufen,
das aus geschützten Tieren- oder Pflanzenarten hergestellt wurde. Korallen, Muschelarten
oder Schneckenhäuser, die Reisende am Strand gesammelt haben, fallen ebenfalls unter das
Einfuhrverbot.

Generell sollte man von Souvenirs aus Elfenbein, Korallen, Schildpatt und Kroko- oder
Schlangenleder die Finger lassen. Bei Muscheln und Schneckenhäusern ist ebenfalls Vorsicht
geboten, obwohl nicht alle Arten geschützt sind. Auch Pflanzen wie Kakteen oder Orchideen
und Waren aus unter Schutz stehenden Holzsorten dürfen nicht eingeführt werden.
Dass lebende Tiere oder Schildkröteneier nicht ins Gepäck gehören, sollte selbstverständlich
sein. Dennoch beschlagnahmen die Zollfahnder jedes Jahr unter anderem Papageien,
Eidechsen und Schlangen, die Urlauber einschmuggeln wollen.

Nahrungsmittel
Tierische Lebensmittel dürfen aufgrund der Seuchengefahr nur aus EU-Ländern eingeführt
werden. Fleisch, Fisch, Eier und Milchprodukte aus Drittländern werden vom Zoll
beschlagnahmt und verbrannt – auf Kosten des Reisenden.

Gefälschte Markenware
Auch die günstigen Markenschnäppchen, die in der Türkei und China allgegenwärtig sind,
können Reisende in die Bredouille bringen. Generell gilt eine Zollfreigrenze für Waren von
430 Euro, sofern Urlauber aus einem Nicht-EU-Land zurückkommen. Sind sie allerdings mit
einem Koffer voll täuschend echt nachgemachter Marken-T-Shirts unterwegs und werden
erwischt, liegt der Verdacht nahe, dass diese weiterverkauft werden sollen. Die Ware wird in
diesem Fall konfisziert, und der Reisende muss mit einer Anzeige rechnen.
Vorsicht ist auch bei nachgemachten Kosmetikprodukten und Parfüms geboten: Sie enthalten
unter Umständen schädliche Inhaltsstoffe.

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