Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse

Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse

aid-Heft für Erzeuger und Verbraucher fasst Normen in verständlicher Form zusammen und gibt Tipps zu Einkauf und Lagerung

Welche Form darf eine Gemüsepaprika haben? Wie groß muss eine Kiwi sein, um im Supermarkt landen zu dürfen? Das und vieles mehr regeln die Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse. Die EU hat zu jeder wichtigen Obst- und Gemüseart auf dem deutschen Markt umfangreiche Verordnungstexte verfasst, die für den Handel verbindlich, aber nicht immer leicht verständlich sind. Das Heft fasst die Normen in verständlicher Form zusammen und erläutert Details mit Hilfe zahlreicher Farbfotos und Tabellen. Zu jeder Obst- und Gemüseart werden außerdem wertvolle Tipps zu Einkauf und Lagerung gegeben.

Für 26 Obst- und Gemüsearten wird es künftig keine Vermarktungsnormen mehr geben. Für zehn Erzeugnisse, darunter Äpfel, Erdbeeren, Salate und Tomaten, werden die Normen bleiben. Sie machen laut Angaben der EU etwa 75 Prozent des Handelswerts aus. Diese Änderungen treten voraussichtlich im Juli 2009 in Kraft. Die in der aktuellen Auflage enthaltenen Normentexte der aufgehobenen Vermarktungsnormen sind auch nach diesem Stichtag noch von Bedeutung. Sie entsprechen inhaltlich den UNECE-Normen, die ab dem 1. Juli 2009 auf freiwilliger Basis vom Handel angewandt werden dürfen. Das Heft hilft Erzeugern, Händlern und Verbrauchern dabei, die Qualität der angebotenen Ware zu beurteilen.

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