Glühwein und Kinderpunsch überwiegend einwandfrei

Glühwein und Kinderpunsch überwiegend einwandfrei

Hessisches Landeslabor findet keine erhöhten Cumarin-Gehalte

Die derzeit tiefen Temperaturen lassen auch nach Weihnachten den Wunsch nach wärmendem
Glühwein aufkommen. Das Hessische Landeslabor hat in diesem Winter zahlreiche Glühweine
und ähnliche Getränke auf Geschmack, Alkoholgehalt und den im Zimt vorkommenden Aromastoff
Cumarin untersucht.
Bei den Erzeugnissen handelt es sich um erwärmte Getränke auf der Basis von Rotwein oder
Weißwein sowie immer häufiger auf der Basis von Fruchtweinen wie Brombeerwein,
Schlehenwein oder Apfelwein. Glühwein muss einen Mindestalkoholgehalt von 7 Vol. % und
Fruchtglühwein von 5 Vol. % aufweisen Als alkoholfreie Variante gibt es den so genannten
Kinderpunsch auf der Basis von Fruchtsäften oder Früchtetee. Alle Getränke werden mit
Gewürzen wie Zimt, Gewürznelke, Sternanis und Orangenschalen aromatisiert.
„Wir haben insgesamt 100 Proben der beliebten Getränke untersucht. Bei neun Glühweinen und
Fruchtglühweinen wurde ein deutlicher Kochgeschmack festgestellt, der immer dann auftritt, wenn
die Erzeugnisse zu lange erhitzt werden. Dies konnten wir auch analytisch bestätigen“, teilte der
Direktor des Hessischen Landeslabors, Prof. Dr. Hubertus Brunn mit. Bei diesen Proben habe der
Alkoholgehalt, ebenfalls bedingt durch zu langes Erhitzen, unterhalb des erforderlichen Mindestgehaltes
gelegen. „Der Kinderpunsch war geschmacklich unauffällig“, so der Direktor.
Alle Proben wurden aufgrund der Aromatisierung mit Zimt auch auf ihre Cumaringehalte geprüft.
Cumarin ist in höheren Konzentrationen möglicherweise gesundheitsschädlich. Deshalb hat der
Gesetzgeber für cumarinhaltige aromatisierte Lebensmittel Höchstmengen für diesen Stoff
festgelegt.

Erfreuliches Ergebnis: In allen untersuchten Proben lagen die Cumarin-Gehalte weit unterhalb der
zulässigen Höchstmenge.

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