Gen – Soja in Tofu: Entwarnung

Gen-Soja in Tofu: Entwarnung

12 Produkte im “Konsument”-Test. Leichte Verunreinigungen oft
unvermeidbar.

Für die einen ist Tofu lediglich eine geschmacklose
Masse, für die anderen ein unerlässlicher Bestandteil der
kulinarischen Genüsse der asiatischen Küche. Auch wenn sich
geschmacklich die Geister scheiden, besteht in Österreich große
Einigkeit in der Ablehnung gentechnisch veränderter Lebensmittel –
und damit auch von Gen-Soja. Die Zeitschrift “Konsument” hat für
seine August-Ausgabe 12 Tofu-Proben aus Lebensmittelgeschäften und
Restaurants auf gentechnisch verändertes Soja getestet. Kein Tofu war
mit der Deklaration “aus genetisch veränderten Sojabohnen” versehen.
Das Ergebnis: Zwei Produkte waren gänzlich frei von Gen-Soja, in den
restlichen konnten lediglich Spuren von gentechnisch verändertem Soja
festgestellt werden.

Weltweit stammen inzwischen etwa 60 Prozent der Soja-Produktion
aus gentechnisch veränderten Pflanzen. Zwar ist in EU-Ländern
Gen-Soja für den kommerziellen Anbau nicht zugelassen, der Verkauf
von Lebensmitteln aus Gen-Soja ist aber erlaubt – wenn auch in
Österreich derzeit nicht üblich. Derartige Lebensmittel müssen aber
grundsätzlich entsprechend gekennzeichnet sein, auch in Restaurants
oder Kantinen. Für den “Konsument”-Test wurde Tofu der Sorte “natur”
in Supermärkten, Bio-Supermärkten und am Marktstand gekauft. Aus
Restaurant-Ketten wurde gebratener Tofu bzw. Tofu mit Nudeln und
Gemüse untersucht.

In zwei Tofu-Proben war überhaupt kein genverändertes Soja
nachweisbar. In den meisten anderen Proben waren die Spuren von
Gen-Soja gering (jeweils unter 0,1 Prozent), lediglich in einem
Produkt wurde ein etwas höherer Anteil gefunden (Tofu von “Blue
Dragon”; 0,16 Prozent). Sämtliche Proben bewegen sich aber noch im
Rahmen des Zulässigen. Denn “zufällig und technisch nicht zu
vermeidende Verunreinigungen” von Lebensmitteln durch gentechnisch
veränderte Organismen müssen erst ab bestimmten Schwellenwerten
deklariert werden. Selbst in Bio-Produkten, bei denen der Einsatz von
Gentechnik untersagt ist, können Verunreinigungen gefunden werden,
zum Beispiel durch Pollenflug. “Sobald gentechnisch veränderte
Pflanzen in der Landwirtschaft zur Lebensmittelproduktion genutzt
werden, sind solche Verunreinigungen kaum vermeidbar”, weiß
“Konsument”-Ernährungswissenschafterin Nina Zellhofer.

Weiteres Detail zur Kennzeichnung: Werden Lebensmittel nicht
direkt aus, sondern “mit Hilfe von” gentechnisch veränderten
Organismen erzeugt, entfällt die Kennzeichnungspflicht: so etwa bei
Fleisch, Milch und Eiern von mit Gen-Pflanzen gefütterten Tieren.

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