Nach drei Stunden Verspätung gilt ein Flug als annuliert
Europäischer Gerichtshof bestätigt erneut Ausgleichsanspruch für Reisende bei Flugverspätungen – mindestens 250 Euro ab drei Stunden Verspätung – auch ältere Fälle jetzt einklagbar – Jedoch nicht anwendbar auf aussereuropäische Gesellschaften

