Lufthansa Flugangebote
Ab 449 Euro* in die USA – z. B. zum Ski fahren – Kunst hautnah erleben in Kairo – ab 429 Euro* in die ägyptische Hauptstadt

Gourmet Report – Branchennews seit 1999
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Ab 449 Euro* in die USA – z. B. zum Ski fahren – Kunst hautnah erleben in Kairo – ab 429 Euro* in die ägyptische Hauptstadt
Lufthansa-Flüge nach Wien, Venedig, Neapel, Rom oder Prag gibt es jetzt schon ab 133 Euro inklusive Hotel – L’tur Angebot
Ab sofort haben Lufthansa Fluggäste der Economy Class auf Europaflügen die Auswahl aus dem neuem Angebot von „Onboard Delights“. Das kulinarische Sortiment ist auf grenzüberschreitenden Europa-Flügen ab einer Flugdauer von 60 Minuten verfügbar.
Neue Lufthansa Express Rail-Verbindungen zum Flughafen Frankfurt ab Berlin, Hamburg, Bremen, Münster und München • Extraschnelle Sprinter-Verbindungen: Kürzere Fahrtzeiten zwischen Metropolen • Mehr Service und flexible Buchungsmöglichkeiten
Lufthansa Flugplan: Über 1.800 wöchentliche Verbindungen bis Ende Juni – Über 106 Deutschland- und Europaziele sowie über 20 Langstreckendestinationen wieder im Angebot
Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände durch die Ausbreitung des Coronavirus veröffentlicht Lufthansa heute reduzierte Flugpläne ihrer Passagierairlines für den Zeitraum vom 29. März bis zum 24. April
Coronavirus: Lufthansa plant starke, weitere Reduzierung der Flugkapazität
Die Lounge, die sich zunächst noch vom üblichen Lufthansa Design unterscheidet, verfügt über einen großzügigen Hauptbereich mit vielen Sitzmöglichkeiten sowie Speise- und Getränke-Buffet. Außerdem bietet sie mehrere kleinere Räume zum Arbeiten oder Entspannen, einen Raucherbereich, weitere Buffets und einen Ruheraum. Der Sanitärbereich ist hochwertig ausgestattet und verfügt über vier Duschen
Heute nimmt am Flughafen Frankfurt der Flugsteig A-Plus den Betrieb auf – Zeitgleich eröffnet Lufthansa dort fünf neue Lounges: Auf der Ebene für EU-Abflüge und Ankünfte eine First Class, eine Senator und eine Business Lounge – Biz und Senator auch im Non-Schengen Bereich
Diese Klausel regelt, dass der Kunde, lässt er einen Flug verfallen, nachträglich mit dem (i.d.R. höheren) Preis eines One-Way-Tickets belastet werden kann – es kann auch nicht mehr die Beförderung verweigert werden!