Schlappe fuer Amazon

Einem aktuellen Urteil zufolge, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist, dürfen Geschenkgutscheine nicht bereits nach einem Jahr verfallen. Das Urteil erging gegen den Online-Versand Amazon, der eine solche Frist in seinen AGB stehen hat.

Das Landgericht München hat entschieden, dass Geschenkgutscheine nicht nach einem Jahr einfach ungültig werden dürfen. Das Urteil, das gegen den Händler Amazon erging, umfasst auch solche Gutscheine, die von einem Online-Versand ausgestellt wurden.

Urteil betrifft den gesamten Handel.

Die Richter urteilten, dass ein Anspruch aus einem Gutschein erst nach drei Jahren verjähren würde und nicht schon nach einem Jahr. Deshalb dürfe Amazon in seinen AGB nicht verfügen, dass Gutscheine des Versandhändlers regelmäßig nach einem Jahr verfallen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Amazon kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen.

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