Marmelade oder Konfitüre: Die Frucht ist entscheidend

Marmelade oder Konfitüre: Die Frucht ist entscheidend

Rechtlich gesehen darf nur ein Fruchtaufstrich aus Zitrusfrüchten Marmelade gennant werden.
In Deutschland gehört zu einem klassischen Frühstück das Marmeladenbrot. Tatsächlich ist es jedoch meist Konfitüre, die das Brötchen verfeinert. Denn nur ein Fruchtaufstrich aus Zitrusfrüchten darf rechtlich gesehen Marmelade genannt werden.

Bei der Konfitüre unterscheidet man zwischen „Konfitüre“ und „Konfitüre extra“. So enthält Erdbeerkonfitüre mit der Zusatzbezeichnung „extra“ mindestens 450 Gramm zerkleinerte Früchte oder Fruchtmark pro Kilogramm, für Konfitüre reichen 350 Gramm. Die gleiche Unterscheidung gilt auch für Gelees, die aus dem Saft einer oder mehrerer Obstarten hergestellt werden und keine Fruchtstücke enthalten. Ein Kilogramm Marmelade muss aus mindestens 200 Gramm Orangen, Zitronen oder Grapefruits hergestellt werden.

Nur auf lokalen Bauern- oder Wochenmärkten dürfen traditionsgemäß auch Konfitüren die Bezeichnung Marmelade tragen. Ob Marmelade, Konfitüre oder Gelee – all diese Erzeugnisse enthalten mindestens sechzig Prozent Gesamtzucker. Ist der Zuckergehalt geringer und der Fruchtanteil höher, spricht man von Fruchtaufstrich.

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