Ab 2008 neue GEMA-Tarife für das Gastgewerbe

Auch im Jahr 2007 musste die Bundesvereinigung der Musikveranstalter
bzw. der DEHOGA Bundesverband mit der GEMA mehrere Verhandlungsrunden über Tariferhöhungen und
Tarifveränderungen führen. Über 20 Positionen wurden hierbei angesprochen – von der Auslegung
verschiedener Tarifmerkmale über die Verpflichtung zur Einreichung von Musikfolgelisten bis hin
zur Einführung gänzlich neuer GEMA-Tarife. Nach kontroversen Diskussionen und harten Verhandlungen
konnten viele GEMA-Forderungen abgewehrt und für die Musiknutzer insgesamt gute Ergebnisse erzielt
werden.

Ab 1. Januar 2008 ergeben sich im Wesentlichen nun folgende Veränderungen:
Alle GEMA-Tarife erhöhen sich ab dem 1. Januar 2008 um 1,25 Prozent. Die Erhöhung kommt ab der
nächsten Fälligkeit des Vertrages zwischen GEMA und Musiknutzer zum Tragen.
Die GEMA wird ab 2008 erstmalig im Gastgewerbe, im Einzelhandel, in Tanzschulen etc. für die
Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires als Hintergrundmusik auf Websites einen neuen
Tarif VR-W1 (Web-Tarif) erheben. Betroffen von diesem Web-Tarif sind die Unternehmen, die eine
oder auch mehrere Seiten ihres Internetauftrittes mit Hintergrundmusik hinterlegt haben. Wird
hingegen GEMA-freie Musik verwendet, muss keine GEMA-Gebühr gezahlt werden.

Der Bundesvereinigung der Musikveranstalter und dem DEHOGA Bundesverband ist es in den
Verhandlungen mit der GEMA gelungen, die Tarifmerkmale sowie die Tarifgebühr für den Musiknutzer
deutlich zu verbessern. So beträgt die Gebühr 70,00 Euro pro Jahr für eine Internetseite mit bis
zu zehn Minuten Musiknutzung und bis zu 120.000 Besuchen im Jahr (Tarif VR-W1 III). DEHOGA-
Mitglieder sparen hier 14,00 Euro. Für sie fällt pro Jahr eine Gebühr von 56,00 Euro an.

Unter diesen günstigen Tarif dürfte die überwiegende Anzahl der betroffenen Unternehmen fallen.
Sollten die Besuche 120.000 pro Jahr bzw. 25.000 pro Monat überschreiten, dann beträgt die
Jahresgebühr 300,00 Euro (Tarif VR-W1 IV).

Weiterhin erfolgt die fünfte und letzte Stufe der Anpassung des Radiotarifes (Tarif R I 2.1
bis 100 qm) an den Tonträgertarif (MU III 1a aa bis 100 qm). Der Radiotarif bis 100 Quadratmeter
erhöht sich ab dem 1. Januar 2008 von 146,90 Euro auf 168,50 Euro.

Die Unternehmer, die Radio- und Tonträgermusik in ihren Betrieben einsetzen bzw. die aufgrund
eines entsprechenden „Kombigerätes“ dazu in der Lage wären, müssen zukünftig nur noch für einen
Tarif GEMA-Gebühren zahlen (zzgl. Zuschläge zum Beispiel für die VG Wort).

Hörfunkwiedergaben im Sanitärbereich (Toiletten) und in Aufzügen werden bei Neuverträgen nicht
separat lizenziert. Dies gilt auch für Hörfunkwiedergaben in Garagen, soweit diese selbst betrieben
werden und kein Parkentgelt erhoben wird. Um die Differenz im Radiotarif „bis 100 Quadratmeter“
und „über 100 Quadratmeter“ zu wahren, wird auch der Radiotarif über 100 Quadratmeter von
168,20 Euro auf 192,90 Euro erhöht.

DEHOGA-Mitglieder erhalten auch weiterhin auf alle GEMA-Tarife einen Nachlass von 20 Prozent.

Vor dem Hintergrund der in den Bundesländern eingeführten Nichtraucherschutzgesetze konnte der
DEHOGA Bundesverband in den GEMA-Verhandlungen erreichen, dass für neu abgetrennte Raucherräume
kein neuer GEMA-Vertrag abgeschlossen werden muss. Es gilt weiterhin die bereits lizenzierte
Gesamtfläche, wenn in beiden Räumen die gleiche Musik gespielt wird.

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