Gentech-Kartoffel "Amflora"

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warf der EU-Kommission vor, bei der Zulassung der genveränderten Kartoffel „Amflora“ der BASF rechtlich zu tricksen. Zwar verweigere sie der Gentech-Kartoffel die volle Zulassung als Lebensmittel. Gleichzeitig gebe sie der BASF jedoch eine Verschmutzungslizenz. Das gehe aus einem Antrag der EU-Kommission hervor. Demnach dürften genveränderte Kartoffeln künftig bis zu einem Anteil von 0,9 Prozent ohne Kennzeichnung in Nahrungsmitteln enthalten sein, wenn sie bei der Produktion zufällig hineingerieten. Auch die Zulassung der „Amflora“ als Futtermittel sei von BASF beantragt worden. Bereits im Juli habe die EU-Kommission zugesichert, den Anbau der BASF-Kartoffel in der EU für die industrielle Verwertung zu befürworten. „Amflora“ wäre die erste genveränderte Kartoffel, die weltweit zum Anbau zugelassen wird.

Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnik-Expertin: „Aus teuren Rückrufaktionen verunreinigter Lebensmittel durch Gentech-Mais der Firma Aventis in den USA, der nur als Futtermittel zugelassen war, hat die EU-Kommission eine Lehre gezogen. Genveränderte Futter- und Lebensmittel werden nur gleichzeitig zugelassen. Mit ihrer merkwürdigen 0,9 Prozent-Regel rückt sie jetzt das erste Mal davon ab. Denn sie weiß genau: Niemand will Gen-Kartoffeln essen. Deshalb schützt sie die BASF vor einem Image-Schaden, der entsteht, wenn sie eine genveränderte Kartoffel als Lebensmittel auf den Markt bringt. Gleichzeitig schützt sie den Konzern vor Haftungsansprüchen, falls die „Amflora“ in der Lebensmittelkette auftaucht. Ihre Gentech-Kartoffel von der konventionellen Produktion zu trennen, traut sich die BASF anscheinend nicht zu.“

Die „Amflora“ ist wegen ihrer Antibiotikaresistenz heftig umstritten. Die in der Gentech-Kartoffel enthaltene Antibiotikagruppe habe eine wichtige Funktion bei der Behandlung von Darmkrankheiten bei Mensch und Tier und diene als Reserveantibiotikum bei Tuberkulose. Die EU-Freisetzungsrichtlinie, die die Zulassung zum Anbau und zur industriellen Verwertung regelt, besage, dass ab 2005 keine gentechnisch veränderten Organismen mehr in Verkehr gebracht dürften, deren Antibiotikaresistenz schädliche Folgen für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben könnte.

Moldenhauer: „Das gesamte Zulassungsverfahren der „Amflora“ ist rechtlich fragwürdig. Würde die EU-Kommission ihre eigenen Gesetze ernst nehmen, müsste sie die Gentech-Kartoffel verhindern. Die Kommission muss jetzt Farbe bekennen: Macht sie sich zum verlängerten Arm der BASF oder beachtet sie das Vorsorgeprinzip, das gebietet, die Kartoffel mit ihren Antibiotikaresistenzgenen weder zum Anbau noch für Mensch noch Tier zum Verzehr freizugeben?“

www.bund.net

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