Rechtstipp Mai 2007: Zollkontrolle – Zollrecht und Zollvergehen
Wer bei der Ankunft am Flughafen nicht den roten, sondern den grünem Ausgang wählt, gibt damit nach außen hin zu erkennen, dass er keine zollpflichtige Ware über die erlaubten Freimengen hinaus bei sich hat

