Streik am Flughafen

Rechte als Fluggast, Reisender und Flugpassagier gegenüber dem Reiseveranstalter, Reisebüro oder der Fluggesellschaft, wenn der Flug auf Grund eines Streiks des Bodenpersonals am Flughafen verspätet war oder annulliert und gestrichen wurde

Fluggesellschaften müssen zahlen

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) setzte im Februar 2007 gegenüber eine große britische Airline durch, dass diese in 186 Beschwerdefällen Ausgleichsleistungen zu zahlen hat – bei Problemen ans LBA wenden