Rauchen in Gaststätten untersagen

Für einen gesetzlich verankerten Nichtraucherschutz
hat sich der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich
Hoppe, anlässlich des Welt-Nichtrauchertages am 31. Mai 2006
ausgesprochen.

“Die gefährlichen, gesundheitlichen Belastungen gehen
nicht nur vom aktiven Rauchen, sondern auch von der passiven Aufnahme
des Tabakrauchs aus. Deshalb muss das Rauchen überall dort, wo
Publikumsverkehr besteht, rigoros untersagt werden.” Dies gelte
insbesondere für Gaststätten.

“Freiwillige Selbstverpflichtungen sind kein wirksamer Beitrag,
wie die Vereinbarung der Bundesregierung mit dem Deutschen Hotel- und
Gaststättenverband zur Einrichtung von Nichtraucherbereichen gezeigt
hat. Das gesteckte Ziel ist bei weitem nicht erreicht worden”, so
Hoppe.

In der Gastronomie müssten selbstverständlich Rauchverbote
gelten, die Gäste und das Personal wirkungsvoll vor dem Passivrauchen
schützen.
“Die Gaststätten sollten komplett ‘rauchfrei’ sein. Die
Aufteilung in Raucher- und Nichtraucherbereiche ist nur eine
Scheinlösung; aber selbst zu diesem kleinen Zugeständnis sind die
meisten Gastronomen nicht bereit. Wir sollten uns ein Beispiel an
anderen EU-Ländern nehmen, wo Rauchverbote inzwischen längst
akzeptiert sind”, sagte der Ärztepräsident.

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