Reduzierter Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie

Reduzierter Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie soll nicht für Bier gelten

Das deutsche Gastgewerbe kämpft um einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7% auf Dienstleistungen in Hotels und Restaurants. Die Bayerische Staatsregierung weiß es dabei bislang an seiner Seite. Und aus den Koalitionsverhandlungen verlautet, dass eine entsprechende Einigung im Sinne der Wirte offenbar in Sicht ist.
Doch jetzt wurde aus dem Bayerischen Finanzministerium bekannt, dass zwar an eine Mehrwertsteuerreduzierung für Hotelübernachtungen und die Abgabe von Speisen, keineswegs jedoch für den Ausschank alkoholhaltiger Getränke gedacht sei.

Der Bayerische Brauerbund quittiert dies mit Unverständnis und spricht von „Alkoholpolitik durch die steuerpolitische Hintertüre“.
Der im Vergleich zum Handel deutlich höhere Abgabepreis von Bier in der Gastronomie sei vor allem das Ergebnis des teuren Dienstleistungsanteils, schließlich sei Service im Gastgewerbe personalintensiv, so der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Dr. Lothar Ebbertz.

Vor dem Hintergrund seit langem rückläufiger Zahlen brauche der Bierabsatzes auch in der Gastronomie dringend eine Belebung.
Die Existenz zahlreicher Wirte und vieler Brauereien hänge vor allem vom Getränke‑ und hier wiederum vom Bierabsatz ab. Die Reduzierung der Mehrwertsteuerlast auch auf Bier in der Gastronomie könne nach Ansicht des Brauerbundes hier einen wichtigem Impuls geben.

Der Verband fordert deshalb eine steuerliche Gleichbehandlung aller gastronomischen Dienstleitungen unter Einschluss auch des Bierausschanks.

Das maßgebliche EU-Recht erlaubt seit Mai grundsätzlich, auch die Abgabe alkoholhaltiger Getränke in der Gastronomie mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu belegen. Ob er von dieser Möglichkeit allerdings Gebrauch macht, ist dem jeweiligen nationalen Gesetzgeber freigestellt.

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