Freilandversuche mit gentechnisch veränderter Gerste genehmig

Freilandversuche mit gentechnisch veränderter Gerste genehmigt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sieht bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen keine Risiken für Mensch und Umwelt

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat einen Antrag der Justus-Liebig-Universität Gießen auf Freisetzung gentechnisch veränderter Gerste genehmigt. Der Freilandversuch findet auf einer landwirtschaftlichen Versuchsfläche von rund 780 Quadratmetern in der Gemeinde Thulendorf in Mecklenburg-Vorpommern statt, von der die Freisetzungsfläche mit gentechnisch veränderter Gerste 9,6 Quadratmeter einnimmt.

Die zur Freisetzung genehmigten Gerstenpflanzen weisen eine verbesserte Mobilisierung von Reservestoffen während der Keimung auf beziehungsweise verfügen über eine Resistenz gegen eine bestimmte Pilzerkrankung. Indem die Reservestoffe stärker mobilisiert werden, soll sich die Gerste während des Mälzungsprozesses beziehungsweise bei der Futtermittelherstellung besser verarbeiten lassen. Die eingebrachte Pilzresistenz soll die Widerstandsfähigkeit der Pflanze gegen Pilze der Gattung Rhizoctonia erhöhen. Die Freisetzung dient unter anderem der Untersuchung, ob die gentechnischen Veränderungen die Wechselwirkung zwischen Pflanzen und Bodenorganismen, etwa nützlichen Pilzen, beeinflussen. Die hier produzierte Gerste ist nicht für den Verzehr durch Menschen oder Tiere vorgesehen.

Die Genehmigung ist mit einer Reihe von Nebenbestimmungen verbunden. Festgelegte Isolationsabstände und Nachkontrollen schließen weitgehend aus, dass sich die gentechnisch veränderte Gerste durch Überdauerung auf der Versuchsfläche, durch eine unbeabsichtigte Vertragung von Gerstenkörnern oder durch Auskreuzung ausbreitet. Nach Beendigung der Freisetzung und im folgenden Jahr sind die Freisetzungsfläche und die Fläche der Mantelsaat zu kontrollieren, ob gentechnisch veränderte Gerste auftritt. Damit Durchwuchspflanzen sicher erkannt und vor der Blüte abgetötet werden können, ist eine Anbaupause von Gerste vorgesehen.

Die Entscheidung des BVL erging im Rahmen des Benehmensverfahrens mit dem Bundesamt für Naturschutz, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Robert-Koch-Institut. Gleichzeitig wurde eine Stellungnahme des Julius Kühn-Institutes eingeholt. Darüber hinaus wurde das BVL bei der Sicherheitsbewertung durch fachliche Stellungnahmen des betroffenen Bundesland und des unabhängigen Wissenschaftler- und Sachverständigengremiums der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) unterstützt.

Die Öffentlichkeit wurde durch Auslegung der Unterlagen im BVL und an dem beabsichtigten Freisetzungsstandort beteiligt. Die rund 1400 Einwendungen sind in die fachliche und rechtliche Bewertung des Verfahrens einbezogen worden.

Hintergrundinformation

Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Länder und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veränderte Organismen müssen zunächst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden dürfen. Ferner führt das BVL die Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zuständige Behörde für gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen und koordiniert für Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen Übereinkommens über die biologische Sicherheit managt das BVL für Deutschland den Informationsaustausch über lebende gentechnisch veränderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.

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