proBino

Die AK warnt vor Rechnungen des deutschen Onlineanbieters proBino, der Rechnungen für angebliche Internetbestellungen an österreichische KonsumentInnen verschickt. “Manche Konsumenten hören von dem Anbieter zum ersten Mal”, sagt AK Konsumentenschützer Harald Glatz. Glatz empfiehlt den Rechnungsempfängern: “Wenn Sie ganz sicher nichts bestellt haben, brauchen Sie die Rechnung auch nicht zu bezahlen. Denn der Anbieter muss beweisen, dass ein Vertrag zu Stande gekommen ist.”

Konsumentinnen und Konsumenten berichten in der AK Konsumentenberatung, dass die Firma proBino per Post Rechnungen für angebliche Internetbestellungen verschickt. Auf der Webseite verspricht der Anbieter, KonsumentInnen regelmäßig bei Veranstaltern einzutragen, über die der Konsument gratis Produktproben und Gutscheine erhält. “Jedoch, wer sich in die Liste eintragen lässt, muss 84 Euro für ein Jahresabo zahlen”, sagt Glatz.

Der Internetdienst verweist auf die IP-Adresse, also die numerische Computeradresse, unter der angeblich bestellt worden ist. Es ist allerdings für unseriöse Anbieter nicht schwer, an Name, Adresse und IP-Adresse zu gelangen: Die Schlinge wird den künftigen Opfern zuvor schon auf anderen Webseiten gelegt, wo Gratis-Gewinnspiele angeboten werden. Wer auf Gewinnspielseiten seine Daten gewollt (Name, Adresse, Geburtsdatum) oder auch ungewollt – IP-Adresse – preisgibt, läuft Gefahr, dass diese Daten für andere Zwecke weiterverkauft und missbraucht werden.

Tipps der AK Konsumentenschützer
Sie können die Zahlung von auf dem Postweg versendeten Rechnungen für Internetdienste vor allem verweigern, wenn
+ die Dienste vom betroffenen Anschluss aus nicht bestellt wurden
+ die Internetseiten keine Angaben über die Kosten einer Teilnahme oder Bestellung enthalten oder diese gut versteckt sind.
+ War eine Online-Bestellung übereilt und wird vom Konsumenten bedauert, sollte rasch rechtlicher Rat eingeholt werden: In vielen Fällen besteht nämlich ein befristetes, kostenloses Rücktrittsrecht.

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5 (3 Stimmen)

138 Antworten auf „proBino“

  1. Hallo, habe von dieser Pro Bino Firma eine Rechnung bekommen, da ich diese Firma aber garnicht kenne hab ich natürlich nicht bezahlt. Jetz hab ich ne Mahnung gekriegt was soll ich machen??? hab ein bisschen Angst das ich nachher nen Gerichtsvollzieher hier stehen hab oder so…

  2. Hallo, habe auch eine Rechnung von probino erhalten,das ist abzocke pur.Habe sofort auf diese email rechnung reagiert und geantwortet, das ich bei weiteren belästigungen von probino meine anwälte einschalten werde. Werde auch in den nächsten tagen eine anzeige bei der polizei aufgeben wegen betrugsversuch.
    Denn weder habe ich bei probino was bestellt noch erhalten!

  3. Ich habe mich leider auch bei Probino angemledet..bekam die Rechnung und schrieb per Expressantwort zurück, das ich von den Vertrag zurücktreten möchte, da ich es aus finanziellen Gründen nicht kann..nach einer Woche bekam ich eine Mahnung und ich schrieb wieder zurück…ohne eine Antwort zubekommen…jetzt bekam ich vom Inkassobüro eine rechnung von 160 Euro ..zuzahlen bis zum 5.12…..was kann ich tun… könnt ihr mir helfen????????danke Evi

  4. Ich habe auch mit einer Firma, namens probino ein Problem, ich denke es handelt sich um diese hier Aufgeführte. Ich bekam Ende September oder etwas später eine Rechnung per e-Mail von dieser Firma und sollte doch über 80 Euro bezahlen. Da teilte ich der Firma per Expressantwort mit, dass ich mich bei dieser Firma nicht angemeldet habe(ich habe aber tatsächlich mal nach Anbietern gesucht, welche kostenlos Proben verteilen, nun weiß ich nicht ob ich dort mal nachgeschaut habe und auf irgendeinen Link gekommen bin, keine Ahnung, aber da ich keine Anmelungsbestätigung bekommen habe, dachte ich, dass es bestimmt zu klären geht). Leider kam keine Antwort, nur nach 1 Woche eine Mahnung. Darauf reagierte ich nochmals per Expressantwort. Keine Antwort
    Nach 14 Tagen bekam ich dann plötzlich von einer Inkasso-Firma eine Nachricht, mit einer Rechnung von nunmehr rund 160 Euro, auf eine erneute e-Mail reagierte wieder niemand. Da bezahlte ich diese Summe vorerst, damit der Bertrag nicht noch höher steigt. Seit ideser Zeit habe ich sofort eine Mitgliedschaft gekündigt, damit ich nicht nochmal zahlen muß, mit der Bitte um eine Kündigungsbestätigung. Auch daraufhin kam keine Antwort. Vergangene Woche schickte ich nun per Einschreiben eine Kündigung. Was mache ich wenn auch darauf niemand reagiert und ich dann vielleicht nochmal über 80 Euro zahlen muß? Ich wollte mich jetzt auch mal an Sat 1 an die Sendung “Akte `05” wenden, vielleicht können die mir helfen, aber vielleicht komme ich bei Ihnen schon ein Stück weiter.
    Danke Anja

  5. ich hab auch sone mail bekommen das ich ein packet bekomme von probino und was weiss ich jetzt 84 euro bezahlen muss in einer frist von 7 tagen ich gerate voll in panik mein dad bringt mich um:( ich habe mich zwar da angeeldet hab aber nix bestellt oder deer gleichen und nirgens stand etwas davon das ich was bezahlen müsse wer mir helfen kann tut itte ich hab so schiss

  6. habe auch eine rechnung bekommen-kenne diese firma auch nicht-proinkasso hat auch schon geschrieben(gehört wohl probino?)-habe anzeige bei der polizei gemacht-werde mich noch anwaltlich beraten lassen, wie man gegen solche betrüger vorgeht.

  7. Ich habe heute 15.11.05 auch eine Rechnung dieser besagten Firma erhalten,von der ich noch nie etwas gehört habe.Ich weiß auch das ich so etwas nicht bestellen würde.Was soll ich jetzt machen? Abwarten?!Bitte melden sie sich bei mir.

  8. Nicht nur ich sondern noch andere Personen meiner Famiele haben angebliche rechnungen erhallten

    zitat

    Sehr geehrte/r …….,

    Sie haben Einwendungen gegen die vorbezeichnete Mahnung erhoben und dabei vorgetragen, dass Sie sich zu keinem Zeitpunkt bei probino.de angemeldet haben, um eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch zu nehmen. Wir bedauern sehr, dass es Unstimmigkeiten bei Ihrem Vertragsverhältnis gibt und sind bemüht, alles Notwendige zu veranlassen, um den Sachverhalt aufzuklären.

    Es ist Teil des Rechtsverkehrs im Internet, dass die handelnden Personen gelegentlich nicht ohne weiteren Aufwand eindeutig identifiziert werden können. Dies führt dazu, dass regelmäßig Bestellungen mit fremden Namen aufgegeben werden oder aber auch die eigene Inanspruchnahme von Leistungen nachträglich geleugnet wird. Wir möchten daher jedem Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Nutzung unseres Systems nachgehen und bitten Sie hierzu um Ihre Mithilfe.

    Zunächst sollte jedoch klargestellt werden, ob Ihre Einwendung rechtlicher oder tatsächlicher Natur ist. Wir haben in der Vergangenheit festgestellt, dass Nutzer, die sich zunächst selbst bei probino.de angemeldet haben, dabei jedoch die Vertragsbedingungen, insbesondere die Entgeltlichkeit der Leistung übersehen haben, die Anmeldung insgesamt bestritten haben, was erst in dem daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren aufgedeckt werden konnte. Sofern Sie also Einwendungen gegen den Vertragsinhalt, beispielsweise die Höhe der Gebühren, Laufzeit, Widerrufsrechte o. ä. haben, die eigentliche Anmeldung jedoch nicht bestreiten wollen, sollten Sie uns dies rechtzeitig mitteilen.

    Wenn Sie weiterhin davon ausgehen, dass ein Dritter unter missbräuchlicher Nutzung Ihres Namens, Adresse und/oder Bankverbindung eine Anmeldung bei probino.de durchgeführt haben sollte, werden wir hierzu weitere Ermittlungen einleiten. Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Internet unter Angabe eines falschen Namens stellt regelmäßig einen versuchten oder vollendeten Betrug gemäß § 263 StGB dar, der bei Ermittlung der Täter mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden kann. Wir erstatten daher in den Fällen eines begründeten Verdachtes Strafanzeige gegen unbekannt, wobei wir alle uns vorliegenden Daten aus dem Anmeldeprozess an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeben. Für Ihren Fall liegen uns die folgenden Informationen vor:

    IP-Adresse – ‘00.000.000.000; Anmeldedatum – 000000; eMail – meine email @yahoo.de; Rechnungsdatum – 00000; Mahnungsdatum – 000000

    Geburtstag – 00000; von Vorname – …; Nachname – ……; Straße – musterstrasse; PLZ, Ort – 0, 12345; Telefon – ‘ oder Mobiltel. – ‘

    Die Erfahrung zeigte, dass anhand dieser Daten zumindest ermittelt werden kann, von welchem Computer die Anmeldung durchgeführt wurde. Soweit der Anschlussinhaber bei einer polizeilichen Vorladung keine Angaben zur Täterschaft macht, können je nach Gerichtsbezirk auch Hausdurchsuchungen angeordnet werden. Im Anbetracht dieser für den Betroffenen sehr einschneidenden Maßnahmen und zur Vermeidung von Überraschungen im Ermittlungsverfahren möchten wir Sie erneut bitten, genau zu prüfen, ob die Anmeldung möglicherweise von Ihrem eigenen Computeranschluss ­möglicherweise durch einen Familienangehörigen oder Bekannten ausgeführt wurde.

    Anschließend möchten wir Sie bitten, Ihre Angaben zu dem Sachverhalt zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft an Eides Statt zu erklären. Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass eine falsche Angabe an Eides Statt auch bei fahrlässiger Tatbegehung mit erheblicher Strafe bedroht ist. Wir benötigen Ihre Erklärung, bei der Sie sich des beigefügten Formulars bedienen können, im unterschriebenen Original.

    Sofern wir bis zum 11.11.2005 keine Erklärung erhalten, gehen wir davon aus, dass der Sachverhalt in Ihrer Sphäre geklärt werden konnte und die zunächst bestrittene Forderung ausgeglichen wird. Sicherlich können wir Ihnen in diesem Fall mit einer Ratenzahlung weiterhelfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Proinkasso Team

    Proinkasso GmbH

    Rodenbacher Chaussee 6

    63457 Hanau

    Bekannt durch Rundfunk und TV

    Zugelassenes Inkasso-Unternehmen nach Art.1 § 1 Abs. 2 des RBerG

    PROINKASSO GmbH| Rodenbacher Chaussee 6 | D-63457 Hanau | HR Hanau HRB 7142
    Geschäftsführer: Stefan Straßburg

    Email: info@proinkasso.de | http://www.proinkasso.de | Bankverbindung: Frankfurter Volksbank Hanau | BLZ 501 900 00 | Kontonummer 6001502377

    zugelassenes Inkassounternehmen nach dem Rechtsberatungsgesetz durch den Gerichtspräsidenten

    Supper so würd mann nach den ersten einspruch bedroht

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