proBino

Die AK warnt vor Rechnungen des deutschen Onlineanbieters proBino, der Rechnungen für angebliche Internetbestellungen an österreichische KonsumentInnen verschickt. “Manche Konsumenten hören von dem Anbieter zum ersten Mal”, sagt AK Konsumentenschützer Harald Glatz. Glatz empfiehlt den Rechnungsempfängern: “Wenn Sie ganz sicher nichts bestellt haben, brauchen Sie die Rechnung auch nicht zu bezahlen. Denn der Anbieter muss beweisen, dass ein Vertrag zu Stande gekommen ist.”

Konsumentinnen und Konsumenten berichten in der AK Konsumentenberatung, dass die Firma proBino per Post Rechnungen für angebliche Internetbestellungen verschickt. Auf der Webseite verspricht der Anbieter, KonsumentInnen regelmäßig bei Veranstaltern einzutragen, über die der Konsument gratis Produktproben und Gutscheine erhält. “Jedoch, wer sich in die Liste eintragen lässt, muss 84 Euro für ein Jahresabo zahlen”, sagt Glatz.

Der Internetdienst verweist auf die IP-Adresse, also die numerische Computeradresse, unter der angeblich bestellt worden ist. Es ist allerdings für unseriöse Anbieter nicht schwer, an Name, Adresse und IP-Adresse zu gelangen: Die Schlinge wird den künftigen Opfern zuvor schon auf anderen Webseiten gelegt, wo Gratis-Gewinnspiele angeboten werden. Wer auf Gewinnspielseiten seine Daten gewollt (Name, Adresse, Geburtsdatum) oder auch ungewollt – IP-Adresse – preisgibt, läuft Gefahr, dass diese Daten für andere Zwecke weiterverkauft und missbraucht werden.

Tipps der AK Konsumentenschützer
Sie können die Zahlung von auf dem Postweg versendeten Rechnungen für Internetdienste vor allem verweigern, wenn
+ die Dienste vom betroffenen Anschluss aus nicht bestellt wurden
+ die Internetseiten keine Angaben über die Kosten einer Teilnahme oder Bestellung enthalten oder diese gut versteckt sind.
+ War eine Online-Bestellung übereilt und wird vom Konsumenten bedauert, sollte rasch rechtlicher Rat eingeholt werden: In vielen Fällen besteht nämlich ein befristetes, kostenloses Rücktrittsrecht.

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138 Antworten auf „proBino“

  1. Ich habe der Fa. Probino geschrieben, daß ich mit Freude auf eine Gerichtsverhandlung warte und dieses auch Proinkasso mitgeteilt. Habe auch die Anzeige, die ich bei der Polizei gemacht habe mitgeschickt und ich habe bis zum heutigen Tag keinen Brief von Herrn Tank bekommen.
    Ich sollte bis zum 18.11.2005 gezahlt haben. Ich glaube meine Drohungen haben sich ausgezahlt gemacht.

  2. Auch ich habe mich nicht auf der homepage probino.de eingetragen, und bekam am 9.12.05 eine Mahnung von Proinkasso. Die Verbraucherschutz Beratung riet mir einen eingeschriebenen Brief zu senden – was ich auch tat. Am 4.1.06 bekam ich mit der Androhung das dies die “letztmalige Aufforderung sei – einen Betrag von 163,– € aussergerichtlich zu begleichen” von einem gewissen Dipl.-Juristen Olaf Tank. Am 5.1.06 schrieb ich diesen Dipl.-Juristen, eine E-Mail, dass er die gesamten Unterlagen (Proinkasso-Schreiben, mein Antwortschreiben und seine Brief und natürlich div. Anfragen mit Antwortschreiben von Ombudsmann; Konsumentenschutz; Arbeiterkammer und Polizei) in Kopie und selbstverständlich “eingeschrieben” übermittelt bekommt. Dazu habe ich ihm in der E-Mail auch die Links mit den Beiträgen über weitere Betroffene und Kommentare von Arbeiterkammer Wien; usw. mitgesendet. Heute bekam ich komischerweise von Proinkasso eine E-Mail – in der meine IP-Adresse steht unter der “angeblich” bestellt worden sei. Auch ich werde mich von einem Anwalt beraten lassen und natürlich Anzeige bei der Polizei erstatten.

  3. Hallo
    Meine Tochter (15 Jahre) hat sich ebenfalls bei probino angemeldet. Und da sie nicht wollte, dass ich es merke, hat sie auch noch auf ein Mail (in meinem Namen!) von probino geantwortet, wo sie zugab, sich angemeldet zu haben jedoch nicht wusste, dass es was kostet. Natürlich hat sie einen mega Anschiss von mir gekriegt aber was soll ich jetzt mit der Rechnung machen? Mir hat nicht nur Proinkasso geschrieben sondern jetzt auch noch ein Rechtsanwalt Tank. Wer kann mir helfen?

  4. Es ist schon unverschämt, was sich diese angebliche Firma leistet. Betrug hoch drei! Habe aufgrund der Rechnung vom 6.11.05 84 EUR bezahlt um “Ruhe” zu haben. Vorher hatte ich dort angerufen und dargelegt, dass ich nichts bestellt hätte. Sie haben mir dann zurückgemailt mit meiner Anschrift, meiner email-Adresse IP-Nr. und Bestätigungs IP. Ich war mir nichts sicher, ob ich nicht tatsächlich etwas “bestellt” hatte. Aber eines bin ich mir 100% sicher: Habe nichts gegen Entgelt bestellt – das wüsste ich!!! Habe auch Eure Kommentare gelesen. Aber was geschieht jetzt? Wie kann man gegen diese “Firma” vorgehen?

  5. …dass ich nicht allein bin mit meinem Problem. Meine Gschichte ist genau die gleiche: Gewinnspiel, ich dachte ich hätte schlampig gelesen und zu eilig geklickt. Hab wollte sofort stornieren und wurde mit dem Hinweis auf IP-Adresse abserviert. Und ich hab bezahl, weil ich dachte im Unrecht zu sein. Hab mittlerweile mehrmals urgiert, da ich nicht mal ein einziges Päckchen bekommen habe. Keine Reaktion von ProBino. Und jetzt?

  6. ich stieg unter gratisgewinnspiele ein! hatte dann das formular ausgefüllt! habe das email leider aufgemacht und dadurch wurde ich registriert. ich habe nun vom inkassobüro die rechnung bezahlt. da ich ja mit gericht nichts am hut habe.
    was kann mir nun noch passieren? muss ich nun das zweite jahr auch bezahlen oder soll ich es unterlassen. man weiss ja nie, was diese organisationen für anwälte haben?!

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