Neue Schlichtungsstelle der Airlines will 10 Euro pro Vorfall

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) und das Bundesjustizministerium haben sich in einem Eckpunktepapier zur Gründung einer Schlichtungsstelle verständigt – Ansprüche bei Nichtbeförderung wegen Annullierung, Überbuchung, Verspätungen und Gepäckbeschädigungen sollen im Luftverkehrsgesetz verankert werden