Sommer – Grillzeit – Nachbarschaftsstreit?

Für den einen der Inbegriff an Gemütlichkeit und Geselligkeit, für den anderen lediglich Geruchs- und Geräuschbelästigung.

Ganz klar ist der alljährliche Streit vorprogrammiert, sobald andauernd der Grill angeschmissen wird. Da es keine konkrete gesetzliche Regelung gibt, wie oft im Jahr gegrillt werden darf, raten ARAG Experten von Vorneherein zu gegenseitiger Rücksichtsnahme.
Die geselligen Grillfreunde sollten darauf achten, dass Wärme – und Rauchentwicklung nicht überhand nehmen und dass die entstehenden Dünste nicht in die Nachbarwohnungen ziehen. Hier hilft oftmals die Nutzung eines Elektro – oder Gasgrills, da dieser lediglich Essens- aber keinen Ruß – oder gar Spiritusgeruch absondert (z.B. LG München, Az.: I 15 S 22735/03, OLG Oldenburg, Az.: 13 U 53/02).

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