Kein Recht auf Umtausch
Umtausch und Reklamation – Grundsätzlich gilt, dass es bei Nichtgefallen kein Rückgabe- oder Umtauschrecht gibt – Nicht zu verwechseln mit dem Umtausch bei Nichtgefallen sind die Rechte und Ansprüche aus Gewährleistung, wenn ein Mangel an der Kaufsache vorliegt

