Airlines müssen sich um Reisende kümmern
Bei Schnee und Eis geht man juristisch von höherer Gewalt aus – Die Fluggesellschaft wird demnach nicht als Schuldige gesehen – Die Airline muss also keine Ausgleichszahlungen für verspätete oder annullierte Flüge an ihre Kunden leisten – Kunden haben aber einen Anspruch auf Betreuung – Hotel ist Pflicht

