Keine Rechtslosigkeit im Sommerschlussverkauf

Grundsätzlich gilt für den Sommerschlussverkauf: Mit den Preisen purzeln nicht die Käuferrechte! Fällt dem Käufer nicht sofort nach dem Kauf eines Produkts auf, dass dieses Mängel hat, kann immer noch reklamiert werden, denn verjährt ist der Fall erst nach zwei Jahren ab dem Kauf weiterlesen ...

Grunderwerbsteuer

Zu warnen ist vor dem vermeintlichen Steuersparmodell, beim Grundstückskauf mit anschließend geplanter Bebauung den Kaufvertrag über den Bauplatz vom Notar beurkunden zu lassen und den Werkvertrag mit dem Bauunternehmer in einem separaten privatschriftlichen Vertrag niederzulegen weiterlesen ...