Zigarettenautomaten werden jugendsicher

Zigaretten aus dem Automaten gibt es ab dem 1. Januar 2007 nur
noch gegen Altersnachweis. Der Jugendschutz schreibt vor: kein
Zigarettenverkauf an Personen unter 16 Jahren. Am Kiosk soll der
Kassierer für die Umsetzung dieser Vorgabe sorgen.

Ab 2007 haben auch
Zigarettenautomaten ein Kontrollinstrument: den GeldKarte-Chip mit
Jugendschutzmerkmal auf der ec-Karte. Schon jetzt sind die meisten
ec-Karten damit versehen. Andernfalls können Bankkartenbesitzer bei
ihrem Kreditinstitut eine neue Karte mit Jugendschutzmerkmal
beantragen. Bezahlmöglichkeiten sind entweder Bargeld oder die
aufgeladene GeldKarte.

Jugendschutz ist eine wichtige Sache: Laut Gesetz dürfen an unter
16-Jährige keine Tabakwaren abgegeben werden. An Zigarettenautomaten
bestand bis dato – im Gegensatz zum Supermarkt, Kiosk oder der
Tankstelle – keine Alterskontrolle. Das wird sich ab Januar 2007 dank
neuem Jugendschutzgesetz und der Leistung des Bundesverbands
Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller ändern.

Auf einen Blick: das neue Jugendschutzgesetz
Am 1. April 2003 ist das Jugendschutzgesetz in Kraft getreten.
Seitdem müssen beispielsweise Computerspiele, Kino- und Videofilme
mit einer verbindlichen Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Und für
Tabakwaren gilt: kein Verkauf von Zigaretten an Jugendliche unter 16
Jahren. Schon 1999 hat der BDTA technische Lösungen entwickelt, um
seine rund 500.000 Zigarettenautomaten fit für den Jugendschutz zu
machen. Das Ergebnis ist ein weltweit einzigartiges und hoch
innovatives System, das den Automaten zu einer der sichersten und
flexibelsten Verkaufsstellen für Zigaretten macht: Die ec-Karte, auf
deren GeldKarte-Chip ein Jugendschutzmerkmal gespeichert ist. In
punkto Datenschutz ist der Alterstest völlig unbedenklich, da der
Automat keinerlei Informationen über den Käufer registriert. Für die
Umstellung der Automaten auf das neue System investieren die
Mitglieder des BDTA rund 300 Millionen Euro.

So funktioniert es: das ChipKarten-System
Die aufgerüsteten Zigarettenautomaten verfügen über ein spezielles
Lesegerät. Es überprüft das auf dem Chip der Kontokarte gespeicherte
Jugendschutzmerkmal. Ist der Käufer über 16 Jahre alt, schaltet sich
das Gerät automatisch frei. Andernfalls wird der Kaufvorgang direkt
abgebrochen.

Bankkundenkarten, die bis 2008 oder länger gültig sind, haben
bereits ein Jugendschutzmerkmal auf dem GeldKarte-Chip. Besitzer von
Bankkundenkarten, die früher ablaufen, können bei ihrem
Kreditinstitut eine neue Karte mit Jugendschutzmerkmal beantragen.
Zusätzliche verbraucherfreundliche Innovation: Neben der
Bankkundenkarte haben Käufer auch die Möglichkeit, sich mit ihrem
neuen EU-Führerschein am Zigarettenautomaten auszuweisen. Bezahlt
werden kann entweder direkt per GeldKarte oder wie gewohnt mit
Bargeld.

Ob mit Kontokarte oder EU-Führerschein, grundsätzlich gilt: Nur
wer sich künftig am Zigarettenautomaten ausweist, kommt an seine
Schachtel. Kinder und Jugendliche werden so vor dem Rauchen geschützt
– eine flexible und sichere Jugendschutzlösung.

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4 Antworten auf „Zigarettenautomaten werden jugendsicher“

  1. Ich finde dass diesse Methode wenig zum jugenschutz beiträgt.
    Denn wenn Jugendliche an Zigaretten kommen wollen ist das bestimmt kein Hinderniss sie kommen sowiso an noch stärkere Drogen heran.
    Und diese Methode hat auch eine Menge nachteile:
    1.arme menschen ohne karte oder solche die ihre Daten schützen wollen
    können oder wollen dann keine Automaten mehr benutzen.
    sie gehen in Tankstellen oder Geschäfte was zu Zusatzkäufen von meistens überflüssigen artikeln wie Alkohol ,Kaugummis,feuerzeugen und mehr führt.Oft wird jetzt auch das Auto benutzt=Spritverbrauch
    2.was passiert mit den Daten sie könnten im schlimmsten falle dazu
    Missbraucht werden bei einer Zukünftigen betieligung von Rauchern an den Gesundheitskosten benutzt zu werden.
    3.wird der gebrauch von Kredidtkarten gefödert damit das Geld lockerer
    sitzt usw…
    die Aktion wirft schon Seltsame Blüten ein bekannter Verunfallte betrunken weil er keine Zigaretten mehr hatte und zur Tankstelle fuhr
    Alles in allem wirft dei Geschichte nur dem Staat Geld durch Mehrkonsum in die Tasche und Dient dem Jugendschtuz wohl nur als Vorwand.

  2. Ich finde dass diesse Methode wenig zum jugenschutz beiträgt.
    Denn wenn Jugendliche an Zigaretten kommen wollen ist das bestimmt kein Hinderniss sie kommen sowiso an noch stärkere Drogen heran.
    Und diese Methode hat auch eine Menge nachteile:
    1.arme menschen ohne karte oder solche die ihre Daten schützen wollen
    können oder wollen dann keine Automaten mehr benutzen.
    sie gehen in Tankstellen oder Geschäfte was zu Zusatzkäufen von meistens überflüssigen artikeln wie Alkohol ,Kaugummis,feuerzeugen und mehr führt.Oft wird jetzt auch das Auto benutzt=Spritverbrauch
    2.was passiert mit den Daten sie könnten im schlimmsten falle dazu
    Missbraucht werden bei einer Zukünftigen betieligung von Rauchern an den Gesundheitskosten benutzt zu werden.
    3.wird der gebrauch von Kredidtkarten gefödert damit das Geld lockerer
    sitzt usw…
    die Aktion wirft schon Seltsame Blüten ein bekannter Verunfallte betrunken weil er keine Zigaretten mehr hatte und zur Tankstelle fuhr
    Alles in allem wirft dei Geschichte nur dem Staat Geld durch Mehrkonsum in die Tasche und Dient dem Jugendschtuz wohl nur als Vorwand.

  3. Die Lösung ist alles andere als “sicher”, und nur flexibel für die Zigarettenindustrie, kommt doch jeder Jugendliche weiterhin mit ausgeliehenen Geldkarten an die Zigaretten. Ein wirksamer Jugendschutz wird damit nicht gewährleistet.

    Da die Tabakwerbung fast uneingeschränkt weiter besteht und Zigaretten in der Praxis weiterhin öffentlich und für jeden zugänglich sind kann von gutem Schutz nicht gesprochen werden.

  4. Die Lösung ist alles andere als “sicher”, und nur flexibel für die Zigarettenindustrie, kommt doch jeder Jugendliche weiterhin mit ausgeliehenen Geldkarten an die Zigaretten. Ein wirksamer Jugendschutz wird damit nicht gewährleistet.

    Da die Tabakwerbung fast uneingeschränkt weiter besteht und Zigaretten in der Praxis weiterhin öffentlich und für jeden zugänglich sind kann von gutem Schutz nicht gesprochen werden.

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