Ohne gültiges Ticket erwischt

Wer Bus oder Bahn ohne ein gültiges Ticket nutzt, wird nun bundesweit mit einem erhöhten Bußgeld von 60 Euro zur Kasse gebeten - Diese Regel gilt aber nicht, wenn Fahrgäste wegen eines defekten Fahrkartenautomaten ohne Ticket unterwegs sind oder ihr Abo-Ticket vergessen haben - "Wer unfreiwillig zum Schwarzfahrer wird, muss die Strafgebühr meist nicht zahlen, wenn er sein Unverschulden nachweisen kann" weiterlesen ...

Kein Recht auf Umtausch

Umtausch und Reklamation - Grundsätzlich gilt, dass es bei Nichtgefallen kein Rückgabe- oder Umtauschrecht gibt - Nicht zu verwechseln mit dem Umtausch bei Nichtgefallen sind die Rechte und Ansprüche aus Gewährleistung, wenn ein Mangel an der Kaufsache vorliegt weiterlesen ...