Keine offenen Gästelisten – Datenschutz!

dass Gastwirte ihren Gästen genau erklären müssen, was mit ihren Daten passieren wird. Dazu gehört auch, dass sie ihren Gästen beschreiben, wie sie die Informationen sicher aufbewahren und wie sie sie vernichten werden. Auch muss den Gästen mitgeteilt werden, dass sie ein Recht auf Auskunft, ein Recht auf Berichtigung, und nach drei Wochen das Recht auf Löschung der Daten haben und sie sich bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit darüber beschweren können weiterlesen ...

Test: Online-Partneragenturen

Während man bei Gratis-Singlebörsen selbst auf die Suche geht, bekommt man bei Partneragenturen Vorschläge gegen Bezahlung - "Konsument" hat 12 marktbedeutende Online-Partneragenturen und Singlebörsen näher unter die Lupe genommen weiterlesen ...

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