Cappuccino-Kapseln/Pads müssen Röstkaffee enthalten

Das OLG Wien untersagt die Verpackungsgestaltung für Senseo-Kaffeepads

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bekam vom Oberlandesgericht (OLG) Wien Recht: Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten von Kaffeepads, die „Typ Cappuccino“ oder „Typ Café Latte“ heißen, dass diese Kapseln Röstkaffee enthalten und nicht nur Instantkaffee in geringen Mengen. Der VKI klagte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums die Jacobs Douwe Egberts DE GmbH nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) auf Unterlassung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kaffee Pads – es muss auch Kaffee drin sein!

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